Klienteninfo
Informieren Sie sich über die neuesten Entwicklungen und bewährten Praktiken in der Steuerberatung und im Finanzwesen. Unsere Artikel bieten praxisnahe Tipps und fundierte Analysen.
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1.9.2025 Elektronische Zustellung via FinanzOnline erfolgt nun auch an Kleinunternehmer, die zur Umsatzsteuerpflicht optiert haben.
Das Thema künstliche Intelligenz (KI) ist in der heutigen Zeit ein Dauerbrenner, denn es ist fast unmöglich, nicht mit KI in Berührung zu kommen. Oft auch ohne dass es Ihnen bewusst ist. Nicht nur bei populären KI-Chatbots, wie z.B. ChatGPT, Bard, Bing oder Gemini, spielt KI eine entscheidende Rolle, sondern auch in vielen Alltagssituationen wie z.B. beim Online-Shopping („Das könnte Ihnen gefallen“), bei Streaming-Diensten, Navigationsgeräten (Stauumgehung in Echtzeit), Smart Homes, E-Mail-Spam-Filter, Assistenzsystemen bei Fahrzeugen (z.B. Spurhalteassistent). Künstliche Intelligenz ist die Gegenwart und auch die Zukunft in unserem Leben, sowohl privat als auch beruflich. Durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Berufsleben verändern sich zunehmend sämtliche Berufsfelder und damit auch mit eingeschlossen die Steuerberatung. Für Steuerberater wie auch ihre Klienten eröffnen sich dabei vielfältige Chancen, aber auch erhebliche Risiken, die mit Bedacht abgewogen werden müssen. Wir möchten Ihnen daher unsere persönlichen Erfahrungen mit dem Thema KI näherbringen.
Neues Trinkgeldpauschale ab 1.1.2026 Nach langen Verhandlungen hat sich die Regierungskoalition darauf geeinigt, dass Trinkgelder weiterhin steuerfrei bleiben und die für die Sozialversicherung maßgeblichen Trinkgeldpauschalen im Hotel- und Gastgewerbe ab 1.1.2026 österreichweit vereinheitlicht werden.
Aktuelle Änderungen im Zusammenhang mit Immobilien betreffen die Indexklausel bei Mietverträgen und die Qualifizierung in Neugebäude für die Aufstockung eines Altgebäudes.
Die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften, Zweignieder-lassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmter Genossenschaften mit dem Bilanzstichtag 31.12.2024 müssen bis spätestens 30.9.2025 elektronisch beim Firmenbuch eingelangt sein. Grundsätzlich sind dazu die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaften verpflichtet. Daher sind diese auch Adressaten der Strafbestimmungen.
Als erster Schritt zur Pensionsreform wurde vom Nationalrat am 10.7.2025 die sogenannte Teilpension beschlossen. Die Teilpension soll das faktische Pensionsantrittsalter sowie die Beschäftigungsquote erhöhen. Damit einhergehend wird die Altersteilzeit und die Abfertigung Alt angepasst. Wir möchten Ihnen einen Überblick über die kommenden Änderungen geben.
Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist längst mehr als ein Digitalisierungstrend – sie wird in der gesamten Europäischen Union Schritt für Schritt zur Pflicht. Was bisher vor allem im Geschäftsverkehr mit öffentlichen Auftraggeber:innen (B2G) vorgeschrieben war, weitet sich nun auf den B2B-Bereich aus. Ziel der EU ist es, Steuerbetrug einzudämmen, Mehrwertsteuermeldungen zu vereinheitlichen und Verwaltungsprozesse zu digitalisieren.
Im Jahr 2025 können Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen eine steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro brutto gewähren. Diese Zahlung ist von der Lohnsteuer befreit, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die neue Regelung bietet Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, ihre Beschäftigten zusätzlich zu honorieren – allerdings nur, wenn die Details beachtet werden.
Der 30. September ist einer der wichtigsten Termine im Steuerjahr. Mehrere Fristen laufen an diesem Tag gleichzeitig ab. Wer diese nicht beachtet, riskiert Zinsen, Strafen oder den Verlust steuerlicher Vorteile. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte, die Sie als Unternehmer:in oder Privatperson kennen sollten.
Unternehmer:innen, die 2024 Vorsteuern im EU-Ausland oder in Drittstaaten entrichtet haben, können sich diese – unter bestimmten Voraussetzungen – rückerstatten lassen. Hier finden Sie eine übersichtliche und praktikable Anleitung zur Antragstellung.
Mit 1. Juli 2025 traten umfangreiche Gebührenerhöhungen in Kraft, die nahezu alle Bürger:innen in Österreich betreffen. Grundlage ist das Sparpaket 2025/2026, das zahlreiche Bundesgebühren deutlich anhebt und bestehende Begünstigungen reduziert. Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Im ersten Teil zum Telearbeitsgesetz ab 2025 haben wir bereits die neuen Begriffsdefinitionen, arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten rund um Telearbeit ab 2025 erläutert. Nun werfen wir einen Blick auf die Unfallversicherung, die steuerlichen Auswirkungen und die Besonderheiten bei Telearbeit im Ausland. Diese Aspekte sind entscheidend, um rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite zu sein – sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Arbeitgeber:innen.
Mit 1. Jänner 2025 trat in Österreich das neue Telearbeitsgesetz in Kraft. Damit wird die bisherige Regelung zum Homeoffice umfassend reformiert und an die Lebensrealitäten moderner Arbeitsformen angepasst. Der Begriff „Homeoffice“ wird durch den weiter gefassten Ausdruck „Telearbeit“ ersetzt, der nun auch Orte wie Coworking-Spaces, Wohnungen naher Angehöriger oder Cafés umfasst. Damit ergeben sich neue Möglichkeiten, aber auch neue Verpflichtungen für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen.
Damit Sie keine Fristen und Termine des Inkrafttretens neuer Regelungen des BBG 2025 und des BMSG 2025 II zwischen Ende Juni und Ende September 2025 versäumen, empfiehlt es sich, einen Blick auf die folgende Übersicht zu werfen.
Eine Auswahl an interessanten höchstgerichtlichen Entscheidungen aus dem 1. Quartal 2025 wird im Folgenden in ihren Kernaussagen dargestellt.
Vorbereitung für EU-Vorsteuererstattung
Die vermeintlichen Steuervorteile von Stiftungen stehen häufig im Fokus von Kritik. Eine Budgetsanie-rung ohne Eingriff in die Stiftungsbesteuerung ist daher politisch schwer vertretbar.
Als eine administrative Entlastung kann die deutliche Anhebung der Umsatzgrenzen für die Inanspruch-nahme der Basispauschalierung für die Gewinnerermittlung im Jahr 2025 und ab 2026 angesehen wer-den.
Immobilientransaktionen im Inland bilden wegen der örtlichen Gebundenheit einen steuerlich leicht zu erfassenden Vorgang, sodass eine Verbreiterung des Anwendungsbereichs der Grunderwerbsteuer bei der Budgetsanierung nicht fehlen darf.
Begleitend zum Doppelbudget 2025/26 wird das sogenannte Budgetbegleitgesetz 2025 am 18.6.2025 beschlossen. Dieses Gesetz beinhaltet 72 Gesetzesnovellen sowie ein neues Gesetz und reicht vom erschwerten Zugang zur Korridorpension bis hin zur Abschaffung des Klimabonus, also quer durch den juristischen Gemüsegarten. Wir möchten Sie über die wesentlichen steuerlichen Änderungen informieren.