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Montag, 07.07.2025

Telearbeit ab 2025 – Begriffsdefinition, rechtliche Grundlagen und Arbeitsrecht

Telearbeit ab 2025: Was ändert sich und worauf müssen Sie achten?

Mit 1. Jänner 2025 trat in Österreich das neue Telearbeitsgesetz in Kraft. Damit wird die bisherige Regelung zum Homeoffice umfassend reformiert und an die Lebensrealitäten moderner Arbeitsformen angepasst. Der Begriff „Homeoffice“ wird durch den weiter gefassten Ausdruck „Telearbeit“ ersetzt, der nun auch Orte wie Coworking-Spaces, Wohnungen naher Angehöriger oder Cafés umfasst. Damit ergeben sich neue Möglichkeiten, aber auch neue Verpflichtungen für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen.

Telearbeit vs. Homeoffice – was ist neu?

Bislang war mit Homeoffice ausschließlich die Tätigkeit in der eigenen Wohnung gemeint. Das neue Telearbeitsgesetz ersetzt diesen Begriff durch „Telearbeit“ und erweitert die Definition erheblich. Als Telearbeit gilt künftig jede regelmäßige Arbeitsleistung außerhalb der Betriebsstätte, sofern sie unter Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie erfolgt. Wichtig ist, dass Telearbeit nur dann vorliegt, wenn sie regelmäßig und dauerhaft erfolgt. Ein gelegentliches Arbeiten außerhalb des Unternehmens – etwa im Hotel während einer Dienstreise – fällt nicht unter diese Definition.

Habe ich ein Recht auf Telearbeit?

Weder Arbeitnehmer:innen noch Arbeitgeber:innen haben einen rechtlichen Anspruch auf Telearbeit. Sie kann nicht einseitig eingeführt oder verweigert werden, sondern muss einvernehmlich und schriftlich vereinbart werden. Diese Vereinbarung hat auch die konkreten Orte der Telearbeit zu beinhalten. Ein spontaner Wechsel – etwa vom Coworking-Space ins Kaffeehaus – ist daher nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich. In Betrieben mit Betriebsrat können darüber hinaus ergänzende Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden.

Tipp: Eine Mustervereinbarung stellt die Gewerkschaft GPA bereit.

Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen – Rechte und Pflichten

Die schriftliche Telearbeitsvereinbarung regelt neben dem Arbeitsort auch die Bereitstellung der digitalen Arbeitsmittel. Arbeitgeber:innen sind grundsätzlich verpflichtet, notwendige IT-Ausstattung wie Laptop, Bildschirm, Internetverbindung oder Diensthandy bereitzustellen. Wird vereinbart, dass Arbeitnehmer:innen ihre eigenen Geräte verwenden, ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin zum Kostenersatz verpflichtet – dieser kann pauschal erfolgen.

Das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz sowie das Arbeitszeitgesetz gelten auch bei Telearbeit. Das bedeutet: Die Arbeitsmittel müssen ergonomisch sein und dem Stand der Technik entsprechen. Außerdem sind Arbeitszeitaufzeichnungen weiterhin verpflichtend – es genügt jedoch, wenn in der Vereinbarung festgelegt wird, dass nur die tägliche Dauer (nicht aber Beginn und Ende) aufgezeichnet werden muss.

Fazit

  • Das neue Telearbeitsgesetz bringt mehr Klarheit und Flexibilität in die moderne Arbeitswelt.

  • Arbeitnehmer:innen gewinnen zwar an Gestaltungsfreiheit, tragen aber auch mehr Verantwortung – insbesondere im Hinblick auf Arbeitsort, Datenschutz und vertragliche Regelungen.

  • Eine schriftliche Vereinbarung mit konkreter Festlegung der Arbeitsorte ist essenziell.

  • Auch Arbeitszeitaufzeichnungen, Ergonomie und Bereitstellung von Arbeitsmitteln bleiben zentrale rechtliche Anforderungen.

  • Bestehende Homeoffice-Regelungen sollten überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

👉 Im nächsten Teil: Unfallversicherung, Steuerfragen und Telearbeit im Ausland.


 

Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Director I Steuerberaterin

Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.

Patrizia Schuster, LL.B. (WU)
Patrizia Schuster, LL.B. (WU)
Associate

Patrizia Schuster ist Tax Associate bei Simplify Tax Steuerberatung. Als engagierte Berufsanwärterin konzentriert sie sich darauf, wertvolle Unterstützung bei der Lösung steuerlicher Fragestellungen zu bieten. Ihr Ziel ist es, Unternehmen und Privatpersonen dabei zu helfen, ihre steuerliche Situation bestmöglich zu gestalten.

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