30. September 2025 – Ein entscheidender Stichtag in der Steuerberatung
Der 30. September ist einer der wichtigsten Termine im Steuerjahr. Mehrere Fristen laufen an diesem Tag gleichzeitig ab. Wer diese nicht beachtet, riskiert Zinsen, Strafen oder den Verlust steuerlicher Vorteile. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte, die Sie als Unternehmer:in oder Privatperson kennen sollten.
Jahresabschlusseinreichung für Stichtag 31.12.2024
Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs, deren Bilanzstichtag der 31. Dezember 2024 war, müssen ihren Jahresabschluss bis spätestens 30. September 2025 beim Firmenbuchgericht einreichen.
Eine verspätete Abgabe führt zu empfindlichen Zwangsstrafen – und das nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch für die Geschäftsführung persönlich.
Anpassung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer bzw Körperschaftsteuer)
Bis 30. September 2025 können Sie noch Herabsetzungsanträge für die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen 2025 stellen.
Eine Anpassung kann sich lohnen, wenn Ihre Einkünfte im laufenden Jahr voraussichtlich geringer ausfallen als ursprünglich angenommen. Versäumen Sie diese Frist, bleibt es bei den bisher festgesetzten Vorauszahlungen. Die Vorauszahlung für das 4. Quartal 2025 bleibt dann also unverändert und es sind lediglich Ratenzahlungs- oder Stundungsanträge möglich. In diesem Fall werden jedoch Stundungszinsen eingehoben.
Vorsteuererstattung für 2024
Unternehmer:innen, die im Jahr 2024 Vorsteuern in EU-Mitgliedstaaten gezahlt haben, können diese bis spätestens 30. September 2025 über FinanzOnline zurückfordern.
Wichtig: Die Frist ist eine Fallfrist – eine verspätete Einreichung führt dazu, dass der Anspruch auf Rückerstattung verloren geht. Für Drittstaaten gelten andere, meist frühere Fristen.
Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Artikel hier
Zahlung der Steuer 2024 zur Vermeidung von Anspruchszinsen
Wer für 2024 Einkommen- oder Körperschaftsteuer nachzahlen muss, sollte den (wahrscheinlich) offenen Betrag bis 30. September 2025 begleichen.
Damit vermeiden Sie Anspruchszinsen, die das Finanzamt ab 1. Oktober für Nachzahlungen berechnet. Der aktuelle Zinssatz liegt deutlich über dem Niveau der letzten Jahre – Verzögerungen können somit spürbare Zusatzkosten verursachen.
Fazit
Der 30. September 2025 bündelt gleich mehrere steuerliche Fristen, die für Unternehmen und Privatpersonen von hoher finanzieller Bedeutung sind: Jahresabschlüsse, Vorauszahlungsanpassungen, Vorsteuererstattungen und Steuerzahlungen zur Zinsvermeidung.
Planen Sie rechtzeitig und stimmen Sie sich mit Ihrer Steuerberatung ab – so stellen Sie sicher, dass Sie alle Vorteile nutzen und unnötige Kosten vermeiden. Wir unterstützen Sie gern dabei.
Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 18.08.2025. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.
Director I Steuerberaterin
Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.