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Die Überarbeitung des Fachgutachtens KFS/RL 25 bringt wesentliche Neuerungen für die Rechnungslegung bei Umgründungen. Im Fokus stehen insbesondere Klarstellungen zum Bewertungszeitpunkt sowie erstmals eine systematische Behandlung grenzüberschreitender Umgründungen.
Mit 2026 treten zahlreiche gesetzliche und kollektivvertragliche Änderungen in Kraft. Viele davon betreffen unmittelbar die Lohnverrechnung, arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen und die Dokumentationspflichten von Unternehmen. Dieser Beitrag gibt einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Neuerungen – mit Fokus auf deren praktische Auswirkungen.
Manchmal sind es nicht einzelne Erfolge, sondern die Konstanz dahinter, die wirklich zählt. Umso mehr freut es uns, dass wir auch 2026 wieder mit dem Gütesiegel „Top Berater“ ausgezeichnet wurden – und damit bereits zum dritten Mal in Folge.
Die Inflation in Österreich geht zurück. Laut aktueller Prognosen der Österreichischen Nationalbank (OeNB) wird sie sich 2026 voraussichtlich im Bereich von rund 2,2% bis 2,4% bewegen. Trotzdem berichten viele Menschen, dass sich ihr Alltag weiterhin spürbar verteuert. Dieser Eindruck ist nicht nur subjektiv, sondern lässt sich durch mehrere wirtschaftliche Faktoren sachlich erklären.
Viele Selbständige gehen davon aus, dass die Miete für ein Büro automatisch abzugsfähig ist. So einfach ist es steuerlich aber nicht. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung eines Raumes als „Büro“, sondern ob die Aufwendungen objektiv betrieblich veranlasst sind.
Ein Überblick der im 2. Quartal 2026 anstehenden Fristen und Termine rundet die KlientenINFO Ausgabe 2/2026 ab. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
Ausländische Bankkonten galten lange Zeit als „unsichtbar“ für das österreichische Finanzamt. Diese Zeiten sind endgültig vorbei. Durch den automatischen Informationsaustausch (AIA) erhalten die österreichischen Finanzbehörden heute regelmäßig umfassende Informationen über ausländische Konten, Depots und Kapitalerträge. Für Steuerpflichtige stellt sich daher die zentrale Frage: Was weiß das Finanzamt – und welche Pflichten ergeben sich daraus?
Wir informieren Sie über interessante und praxisbezogene Entscheidungen der Höchstgerichte.
In dieser Rubrik berichten wir in aller Kürze über Änderungen zum Krypto-Meldepflichtgesetz, die valorisierte Zuständigkeitsgrenze des Finanzamts für Großbetriebe, zur Forschungsprämien-Verordnung und über die Spritpreisbremse.
In unseren letzten zwei Ausgaben der KlientenInfo haben wir bereits ausführlich über die mit 1.1.2026 in Kraft getretenen mietrechtlichen Änderungen, insbesondere das Mieten-Wertsicherungsgesetz, berichtet. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die neuen Richtwerte bzw. Kategoriebeträge und beleuchten die tatsächliche Erhöhung im Vollanwendungsbereich des MRG näher.
Von dem um die Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geminderten steuerpflichtigen Einkommen wird die Einkommensteuer mit dem progressiven Einkommensteuertarif berechnet. Von der Jahres-Einkommensteuer werden anschließend noch Absetzbeträge abgezogen.
Besonderes Interesse gilt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung den Möglichkeiten, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen und damit die Steuerbelastung zu reduzieren.
Bei der Arbeitnehmerveranlagung 2025 fasst das Finanzamt die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die der Arbeitnehmer im Jahr 2025 bezogen hat, zusammen. Diese Einkünfte können von einem einzigen oder von mehreren Arbeitgebern stammen.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass Kosten für eine Leihmutterschaft im Ausland nicht als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG steuerlich abzugsfähig sind (vgl VwGH 29.01.2026 Ro 2025/13/0034). Die Entscheidung sorgt insbesondere bei betroffenen Steuerpflichtigen mit erheblichen finanziellen Aufwendungen für Diskussion.
Im ersten Teil „KI im Wandel I: Nachtraining & Updates als Erhaltungsaufwand“ (Titel verlinken, wenn möglich – siehe Mail an Vesna) haben wir gezeigt, dass laufende Updates und nachgelagertes Training bei KI häufig Erhaltungsaufwand sind. In der Praxis kann es aber Konstellationen geben, in denen Maßnahmen so weit gehen, dass sie neues Nutzenpotenzial schaffen. Dann stellt sich die Frage, ob Aufwendungen zu aktivieren sind – als Anschaffungsnahe Kosten, nachträgliche Anschaffungskosten oder (nachträgliche) Herstellungskosten.
KI-Lösungen sind heute selten „fertig“. In der Praxis werden Modelle nach dem ersten Training laufend aktualisiert: neue Daten, neue Versionen, Optimierungen am Code oder sogar komplette Funktions-Erweiterungen. Für Unternehmen stellt sich damit eine zentrale steuerbilanzielle Frage: Sind die laufenden Aufwendungen als Erhaltungsaufwand zu buchen?
Für Geschäftsführer:innen stellt die finanzielle Absicherung im Ruhestand einen wichtigen Teil der Vorsorgeplanung dar. Neben privaten Vorsorgelösungen gewinnt die betriebliche Altersvorsorge durch Firmenpensionen wie die Geschäftsführer:innenzusage zunehmend an Bedeutung. Eine solche Zusage kann nicht nur Versorgungssicherheit bieten, sondern auch steuerlich effizient gestaltet werden.
Die steuerliche Behandlung von Überstundenzuschlägen steht erneut im Fokus. Mit dem Erkenntnis vom 29. Juli 2025 (Ra 2024/15/0050) hat der VwGH die Anforderungen an die Steuerfreiheit nach § 68 EStG präzisiert und die Dokumentationsanforderungen in der Praxis deutlich geschärft. Seither können bis zu 15 Überstundenzuschläge pro Monat innerhalb eines gesetzlich festgelegten Höchstbetrags steuerfrei behandelt werden. Für Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen und steuerliche Berater:innen ergeben sich daraus erhebliche praktische Konsequenzen.
Investitionen in Gold und Silber gelten als klassische Krisenabsicherung. Doch wie werden Gewinne aus dem Verkauf steuerlich behandelt? Entscheidend ist, ob die Veräußerung im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen erfolgt – und in welcher Form das Edelmetall gehalten wird.