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Donnerstag, 18.12.2025

Serie zu Umgründungen - Teil 6

Nicht immer bleiben Unternehmer:innen gemeinsam auf Kurs. Wenn sich Gesellschafter:innen trennen, soll das Vermögen gerecht verteilt werden – möglichst steuerneutral.
Genau hier greift die Realteilung nach dem Umgründungssteuergesetz.

 

Was ist eine Realteilung?

Laut Art. V UmgrStG (§§ 27–31) versteht man unter Realteilung die Aufteilung einer Mitunternehmerschaft (z. B. OG oder KG) auf die bisherigen Gesellschafter:innen, wobei jede:r einen Teil des Vermögens übernimmt und das gemeinsame Unternehmen beendet wird.

Man unterscheidet:

  • Echte Realteilung: Das Unternehmen wird aufgelöst, Vermögen wird aufgeteilt.

  • Unechte Realteilung: Nur ein Teil der Gesellschafter:innen scheidet aus, das Unternehmen besteht fort.

 

Steuerliche Behandlung

Auch bei der Realteilung gilt die Buchwertfortführung: Das übertragene Vermögen wird steuerlich nicht als veräußert behandelt, sofern es im Rahmen eines betrieblichen Teilbetriebs übertragen wird.

 

Die Voraussetzungen sind ähnlich zu jenen bei dem Zusammenschluss, unter anderem:

  • Vorliegen von geeignetem Vermögen (Achtung: Kapitalanteile fallen hier teilweise nicht darunter)

  • Positiver Verkehrswert des eingebrachten Vermögens

  • Vorliegen eines Realteilungsvertrages

  • Gegenleistung durch Aufgabe von Gesellschafterrechten (evtl durch Ausgleichszahlungen)

  • Aufteilung von Betriebsvermögen (nicht Privatvermögen).

  • Fortführung der Buchwerte durch die Nachfolger:innen.

  • Keine Entnahmen oder Barabgeltungen, die den Vorgang steuerpflichtig machen könnten.

 

Achtung: Es darf durch die Realteilung zu keiner Verschiebung der Steuerlasten des übertragenen Vermögens kommen. Droht dies, so ist eine geeignete Gegenmaßnahme zu treffen.

 

Beispiel aus der Praxis

Zwei Gesellschafter einer OG trennen sich. Der eine führt den Handelsbetrieb fort, der andere übernimmt die Liegenschaft und betreibt künftig eine Vermietung.
→ Die Realteilung erfolgt steuerneutral, sofern die Voraussetzungen des UmgrStG erfüllt sind.

 

Fazit

Die Realteilung ist ein faires und steuerlich vorteilhaftes Instrument, wenn Mitunternehmer:innen getrennte Wege gehen. Sie verhindert unnötige Steuerbelastungen und ermöglicht eine reibungslose Auflösung oder Neustrukturierung von Personengesellschaften. Wir unterstützen Sie gerne, bei der Planung und Abwicklung einer Realteilung.

Im nächsten Artikel dieser Serie informieren wir Sie über die Spaltung nach dem Umgründungssteuergesetz.

Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 18.12.2025. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.

Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Director I Steuerberaterin

Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.

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