Beitrags Bild: Serie zu Holding Strukturen - Teil 1
Montag, 24.11.2025

Serie zu Holding Strukturen - Teil 1

Eine Holding-Struktur ist längst kein reines Großkonzern-Thema mehr. Auch für österreichische Unternehmer:innen, Start-ups oder Familienunternehmen kann sie ein strategisches Werkzeug zur Vermögenssicherung und Steueroptimierung sein. Doch was genau ist eine Holding und wie wird sie gegründet?

Was ist eine Holding?

Der Begriff „Holding“ leitet sich vom englischen „to hold“ ab – also „halten“. Eine Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern beschreibt eine Organisationsstruktur, bei der eine Muttergesellschaft Beteiligungen an einer oder mehreren Tochtergesellschaften hält.

Die häufigste Ausprägung in Österreich ist die Holding-GmbH. Sie kann rein vermögensverwaltend tätig sein („Finanzholding“) oder auch operative Aufgaben übernehmen („Management-Holding“), z. B. in den Bereichen Personal, Controlling oder strategische Planung.

Beispiel:
Eine Unternehmerin gründet eine Holding-GmbH, die 100 % der Anteile an zwei operativen Gesellschaften hält – einer Beratungs-GmbH und einer Immobilien-GmbH. Gewinne der Töchter werden an die Holding ausgeschüttet, dort gesammelt und anschließend für neue Investitionen verwendet.

 

Wie wird eine Holding gegründet?

Die Gründung einer Holding-GmbH erfolgt grundsätzlich wie bei jeder GmbH nach dem GmbH-Gesetz (§ 6 ff GmbHG).
Das Mindeststammkapital beträgt 10.000 Euro, wovon bei Gründung 5.000 Euro bar einzuzahlen sind.

Es gibt zwei gängige Wege zur Holding-Struktur:

  1. Neugründung einer Holding-GmbH: Hierbei wird eine neue GmbH gegründet, die anschließend Beteiligungen an bestehenden oder neu gegründeten Tochtergesellschaften erwirbt.
    → Vorteil: einfache Gründung und klare Strukturierung von Beginn an.

  2. Einbringung oder Umgründung bestehender Unternehmen: Bestehende Beteiligungen oder Betriebe können im Rahmen des Art. III Umgründungssteuergesetzes (UmgrStG) steuerneutral in eine neu gegründete Holding eingebracht werden.
    → Vorteil: steuerfreie Übertragung, keine Grunderwerbsteuer bei richtiger Gestaltung.

Vor der Umsetzung sollte jedenfalls eine steuerliche und rechtliche Planung erfolgen – insbesondere im Hinblick auf Umgründungsstichtag, Bewertung der eingebrachten Vermögenswerte und Finanzierung der Transaktion.

 

Fazit

Die Holding-GmbH bietet eine strukturierte Möglichkeit, verschiedene Geschäftsbereiche oder Vermögenswerte unter einem Dach zu bündeln. Sie schafft Klarheit, Flexibilität und – richtig umgesetzt – erhebliche steuerliche Vorteile. Eine sorgfältige Planung bei Gründung und Umstrukturierung ist jedoch entscheidend, um spätere steuerliche Risiken zu vermeiden. In Teil 2 informieren wir Sie über Vorteile, Nachteile und steuerliche Pflichten bei Holding Strukturen.

Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 24.11.2025. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.

Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Director I Steuerberaterin

Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.

© 2024 Simplify Tax