Serie zu Umgründungen - Teil 4
Die Einbringung ist eine der häufigsten Umgründungsarten in Österreich. Sie ermöglicht es, einen bestehenden Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil steuerneutral in eine Kapitalgesellschaft einzubringen.
Was ist eine Einbringung?
Laut Art. III UmgrStG (§§ 12–22) liegt eine Einbringung vor, wenn Vermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (z. B. GmbH-Anteile) auf eine andere Körperschaft übertragen wird.
Ziele sind oft:
die Haftungsbeschränkung durch die GmbH,
die Optimierung der Unternehmensstruktur,
oder die Nachfolgeplanung.
Beispiel: Eine Ärztin führt ihre Ordination als Einzelunternehmen. Sie bringt den Betrieb samt Inventar und Personal in eine GmbH ein, deren alleinige Gesellschafterin sie bleibt.
→ Die Übertragung ist steuerneutral – es entsteht kein Veräußerungsgewinn.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind unter anderem:
Vorliegen von einbringungsfähigem Vermögen (Betriebe, Teilbetriebe, qualifizierter Kapitalanteil, Anteile an Mitunternehmerschaften)
Positiver Verkehrswert des eingebrachten Vermögens
Vorliegen von Einbringungsbilanzen
Einbringungsvertrag mit Beschreibung der übertragenen Vermögenswerte.
Rückwirkungsstichtag (bis zu 9 Monate rückwirkend).
Übertragung zum Buchwert (keine Aufdeckung stiller Reserven).
Fortführung der Buchwerte in der übernehmenden Gesellschaft.
Übertragung gegen Gesellschaftsrechte, nicht gegen Barzahlung.
Steuerliche Vorteile
Die Einbringung ermöglicht die steuerfreie Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen. Verlustvorträge des eingebrachten Unternehmens können unter bestimmten Voraussetzungen mitgenommen werden (§ 21 UmgrStG).
Fazit
Die Einbringung ist besonders für Unternehmer:innen interessant, die ihre Geschäftstätigkeit in eine GmbH überführen oder eine Holding-Struktur schaffen wollen. Sie bietet Rechtssicherheit, Flexibilität und steuerliche Neutralität – erfordert aber eine saubere Vertragsgestaltung und steuerliche Begleitung. Wir unterstützen Sie gerne, bei der Planung und Abwicklung einer Einbringung.
Im nächsten Artikel dieser Serie informieren wir Sie über den Zusammenschluss nach dem Umgründungssteuergesetz.
Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 11.12.2025. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.
Mag. Dimitar Zlatev ist Steuerberater und Managing Director von Simplify Tax Steuerberatung. Er unterstützt Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen steuerlichen Fragen als kompetenter Partner. Bei komplexen Sachverhalten kreiert er verständliche und umsetzbare Lösungen.