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Donnerstag, 19.02.2026

Steuerliche Risiken bei Gesellschafter:innendarlehen

Gesellschafter:innendarlehen sind in der Praxis ein häufig genutztes Instrument zur Finanzierung von Kapitalgesellschaften. Sie wirken flexibel, sind rasch umsetzbar und oft günstiger als Bankkredite. Steuerlich sind Gesellschafter:innendarlehen jedoch hoch risikobehaftet. Fehler in der Gestaltung oder Abwicklung können zu verdeckten Gewinnausschüttungen, Nichtanerkennung von Zinsen oder sogar zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen.

 

Was ist ein Gesellschafter:innendarlehen?

Ein Gesellschafter:innendarlehen liegt vor, wenn eine Gesellschafter:in ihrer eigenen Kapitalgesellschaft – typischerweise einer GmbH – Geld zur Verfügung stellt. Steuerlich wird dabei besonders kritisch geprüft, ob das Darlehen fremdüblich ausgestaltet ist oder ob es sich wirtschaftlich um Eigenkapital handelt.

Entscheidend ist nicht die Bezeichnung im Vertrag, sondern der tatsächliche wirtschaftliche Gehalt.

 

Zentrales Prüfkriterium: Fremdvergleich

Die Finanzverwaltung wendet bei Gesellschafter:innendarlehen konsequent den Fremdvergleich an. Die Frage lautet stets:

Würde ein:e fremde:r Dritte:r unter denselben Bedingungen ein Darlehen gewähren?

Relevant sind dabei insbesondere:

  • klare schriftliche Darlehensvereinbarung,

  • marktüblicher Zinssatz,

  • fixe Rückzahlungsmodalitäten,

  • Sicherheiten (falls branchenüblich),

  • tatsächliche Durchführung wie vereinbart.

Fehlt eines dieser Elemente, steigt das steuerliche Risiko erheblich.

 

Typische steuerliche Risiken in der Praxis

Nichtanerkennung von Zinsaufwendungen

Sind Zinssätze nicht fremdüblich (weil zu hoch) oder fehlt eine klare Vereinbarung, kann das Finanzamt:

  • den Zinsaufwand bei der GmbH streichen,

  • gleichzeitig eine verdeckte Ausschüttung annehmen.

Folge: Die Zinsen werden steuerlich nicht anerkannt und gelten als Gewinnausschüttung, mit KESt-Pflicht. Dies führt zu einer Doppelbelastung (Körperschaftsteuer + Kapitalertragsteuer).

 

Umqualifizierung in Eigenkapital

Insbesondere bei finanziell schwachen Gesellschaften besteht das Risiko, dass Gesellschafterdarlehen steuerlich als verdecktes Eigenkapital eingestuft werden. Kriterien sind u. a.:

  • fehlende Rückzahlungsabsicht,

  • Nachrangigkeit gegenüber anderen Gläubiger:innen,

  • Finanzierung von Verlusten ohne Sanierungskonzept.

In solchen Fällen sind:

  • Zinsen steuerlich nicht abzugsfähig,

  • Rückzahlungen steuerlich unbeachtlich.

KESt-Risiken bei Rückzahlungen

Auch Rückzahlungen können problematisch sein. Wird ein Darlehen steuerlich nicht anerkannt, können Rückzahlungen als verdeckte Ausschüttungen qualifiziert werden – mit 27,5 % Kapitalertragsteuer.

Besonderes Risiko bei Gesellschafter-Geschäftsführer:innen

Ist die Gesellschafter:in zugleich Geschäftsführer:in, prüft die Finanz besonders streng. Darlehen werden hier häufig mit:

  • Geschäftsführer:innenvergütungen,

  • Gewinnausschüttungen oder

  • verdeckten Vorteilen

vermischt, was das Risiko weiter erhöht.

Conclusio

Gesellschafter:innendarlehen sind steuerlich kein „formloses Finanzierungsinstrument“, sondern erfordern saubere, fremdübliche Gestaltung und konsequente Durchführung. Die größten Risiken liegen in der Qualifikation als verdeckte Gewinnausschüttung, der Aberkennung von Zinsaufwendungen und der Umqualifizierung in Eigenkapital. Wer Gesellschafter:innendarlehen ohne klare Verträge oder wirtschaftliche Plausibilität einsetzt, riskiert erhebliche steuerliche Mehrbelastungen. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema!

Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 19.02.2026. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.

Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Director I Steuerberaterin

Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.

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