Beitrags Bild: Steuerfreie Mitarbeiterprämie 2025 – So nutzen Sie den Vorteil optimal
Montag, 25.08.2025

Steuerfreie Mitarbeiterprämie 2025 – So nutzen Sie den Vorteil optimal

Im Jahr 2025 können Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen eine steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro brutto gewähren. Diese Zahlung ist von der Lohnsteuer befreit, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die neue Regelung bietet Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, ihre Beschäftigten zusätzlich zu honorieren – allerdings nur, wenn die Details beachtet werden.

 

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit

Damit die Prämie steuerfrei bleibt, muss sie entweder allen Arbeitnehmer:innen oder einer klar definierten Gruppe gewährt werden. Entscheidend ist, dass die Kriterien objektiv und sachlich sind. Eine Vorgabe im Kollektivvertrag ist nicht mehr notwendig. Denkbar ist zum Beispiel, die Zahlung an eine bestimmte Mindestbeschäftigungszeit oder an die Tätigkeit in einem speziellen Bereich wie dem Verkauf zu knüpfen.

Wichtig ist außerdem, dass es sich um einen neu geschaffenen Anspruch handelt. Die Mitarbeiterprämie muss also zusätzlich gewährt werden und darf nicht aus einer bestehenden Leistung herausgelöst oder umgewandelt werden. Ein Beispiel: Ein bisheriger Bonus von 2.000 Euro darf nicht in 1.000 Euro Bonus und 1.000 Euro steuerfreie Mitarbeiterprämie aufgeteilt werden.

 

Abgabenrechtliche Aspekte

Die steuerfreie Prämie unterliegt der Sozialversicherungspflicht, ebenso wie weiteren Abgaben wie Kommunalsteuer, Dienstgeberzuschlag und Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds. Die auf die Prämie entfallenden SV-Beiträge sind steuerlich nicht abzugsfähig. Auch in Kombination mit einer Gewinnbeteiligung sind Grenzen zu beachten: Werden im Jahr 2025 sowohl eine Gewinnbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Z 35 EStG als auch eine Mitarbeiterprämie ausbezahlt, ist die Gewinnbeteiligung nur insoweit steuerfrei, als beide Zahlungen zusammen den Betrag von 3.000 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten.

Die Auszahlung der Prämie kann flexibel gestaltet werden – entweder als laufender Bezug, beispielsweise monatlich, oder als sonstiger Bezug, etwa halbjährlich oder jährlich. Für die Berechnung des Jahressechstels spielt die Mitarbeiterprämie keine Rolle; sie erhöht dieses nicht und wird auch nicht darauf angerechnet.

 

Fazit

Die steuerfreie Mitarbeiterprämie 2025 ist eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter:innen zu motivieren und zu binden, ohne zusätzliche Lohnsteuerbelastung. Arbeitgeber:innen sollten jedoch die Voraussetzungen und Abgaben genau kennen, um den Vorteil optimal zu nutzen. Klare Vergabekriterien, eine saubere Dokumentation und die richtige Kombination mit anderen steuerbegünstigten Zahlungen sichern den vollen Nutzen – für Unternehmen ebenso wie für die Belegschaft. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen diesbezüglich.

Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 25.08.2025. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.

Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Director I Steuerberaterin

Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.

© 2024 Simplify Tax