Beitrags Bild: Lohnnebenkostenbefreiung für Start-ups: Entlastung bei den ersten Mitarbeitenden
Donnerstag, 02.07.2026

Lohnnebenkostenbefreiung für Start-ups: Entlastung bei den ersten Mitarbeitenden

Die Personalkosten zählen gerade in der Gründungsphase zu den größten finanziellen Herausforderungen eines Unternehmens. Um innovative Jungunternehmen zu unterstützen, wurde eine Lohnnebenkostenbefreiung für Start-ups geschaffen. Diese soll die Beschäftigung von Mitarbeitenden erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit junger Unternehmen stärken.

Wer kann die Begünstigung in Anspruch nehmen?

Die Lohnnebenkostenbefreiung richtet sich an bestimmte Start-ups, die definierte Voraussetzungen erfüllen. Maßgeblich sind insbesondere das Unternehmensalter, die innovative Ausrichtung sowie die Erfüllung der gesetzlichen Kriterien für ein begünstigtes Start-up.

Die Begünstigung kann für die ersten beschäftigten Arbeitnehmer:innen geltend gemacht werden und ist zeitlich begrenzt. Dadurch sollen Gründer:innen und Unternehmer:innen in der besonders kostenintensiven Aufbauphase entlastet werden.

Welche Abgaben entfallen?

Im Rahmen der Lohnnebenkostenbefreiung können bestimmte lohnabhängige Abgaben ganz oder teilweise entfallen. Dazu zählen insbesondere:

  • der Dienstgeberbeitrag (DB),

  • der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) sowie

  • weitere gesetzlich vorgesehene Lohnnebenkosten.

Die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen bleiben davon grundsätzlich unberührt.

Welche Vorteile ergeben sich für Unternehmen?

Durch die Reduktion der Lohnnebenkosten sinken die Gesamtkosten für neu geschaffene Arbeitsplätze. Dadurch können Start-ups früher qualifizierte Mitarbeiter:innen einstellen und zusätzliche finanzielle Mittel für Investitionen, Forschung oder die Marktentwicklung einsetzen.

Besonders in den ersten Jahren nach der Gründung kann die Begünstigung einen wichtigen Beitrag zur Liquidität leisten. Unternehmer:innen gewinnen dadurch mehr finanziellen Spielraum für Wachstum und Innovation.

Worauf sollten Unternehmer:innen achten?

Die Inanspruchnahme der Begünstigung setzt voraus, dass sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Darüber hinaus sind bestimmte Melde- und Nachweispflichten zu beachten. Werden die Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Begünstigung entfallen.

Vor der Einstellung neuer Mitarbeiter:innen empfiehlt sich daher eine individuelle Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Lohnnebenkostenbefreiung vorliegen und in welchem Ausmaß die Entlastung genutzt werden kann.

Fazit

Die Lohnnebenkostenbefreiung stellt für Start-ups eine attraktive Möglichkeit dar, die Personalkosten in der Aufbauphase zu reduzieren. Gerade bei geplanten Neueinstellungen kann die Begünstigung einen spürbaren finanziellen Vorteil bringen. Da die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall sorgfältig geprüft werden müssen, empfiehlt sich eine rechtzeitige Beratung.

Unsere Kanzlei unterstützt Gründer:innen und Unternehmer:innen gerne bei der Prüfung der Voraussetzungen sowie bei allen steuerlichen Fragen rund um die Lohnverrechnung und Fördermöglichkeiten.

Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 02.07.2026. Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen übernehmen. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

 Visuelle Gestaltung: Vesna Jokic

Sofiia Reznichenko
Sofiia Reznichenko
Associate

Sofiia Reznichenko unterstützt unsere Kanzlei als Assistentin in der Steuerberatung und bringt ihr aktuelles Fachwissen aus dem Studium des Wirtschaftsrechts in die Praxis ein. Ihr besonderes Interesse gilt steuerrechtlichen und unternehmensrechtlichen Fragestellungen.

© 2024 Simplify Tax