Start-up
Informieren Sie sich über die neuesten Entwicklungen und bewährten Praktiken in der Steuerberatung und im Finanzwesen. Unsere Artikel bieten praxisnahe Tipps und fundierte Analysen.
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Die Personalkosten zählen gerade in der Gründungsphase zu den größten finanziellen Herausforderungen eines Unternehmens. Um innovative Jungunternehmen zu unterstützen, wurde eine Lohnnebenkostenbefreiung für Start-ups geschaffen. Diese soll die Beschäftigung von Mitarbeitenden erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit junger Unternehmen stärken.
Mitarbeiterbeteiligungen sind für Start-ups ein zentrales Instrument, um qualifizierte Mitarbeiter:innen zu gewinnen und langfristig zu binden. Lange Zeit scheiterte die Umsetzung jedoch an der sogenannten Dry-Income-Problematik: Mitarbeiter:innen mussten Steuern zahlen, obwohl ihnen noch keine Liquidität zugeflossen war. Mit § 67a EStG, eingeführt durch das Start-up-Förderungsgesetz, wurde ab 2024 ein neues steuerliches Modell geschaffen, das genau dieses Problem adressiert.