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Montag, 15.09.2025

Gold als Wertanlage – die Nachfrage ist groß, was ist aber steuerlich zu bedenken?

In Zeiten wirtschaftlicher und politischer Unsicherheiten gewinnt Gold als stabile Anlageform zunehmend an Bedeutung. Niedrige Zinsen, steigende Inflationserwartungen, hohe Staatsverschuldungen sowie geopolitische Konflikte haben die Nachfrage nach physischem Gold zusätzlich verstärkt, was auch durch die Corona-Pandemie weiter gefördert wurde.

In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten steuerlichen Aspekte beim Erwerb, Besitz und Verkauf von physischem Gold – und zeigen, worauf Sie achten sollten, damit aus der sicheren Anlage keine unerwartete Steuerpflicht wird.

Steuerliche Aspekte

Anlagegold wie gängige Münzen und Barren ist innerhalb der EU von der Mehrwertsteuer befreit. Gewinne aus dem Verkauf sind einkommensteuerfrei, sofern zwischen Anschaffung und Veräußerung mindestens ein Jahr liegt; andernfalls handelt es sich um ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft. Damit unterscheidet sich Gold von Wertpapieren, denn seit 2011 gibt es in Österreich für diese keine Behaltefrist mehr. Einkünfte aus Wertpapiererträgen sind unabhängig von der Anlagedauer steuerpflichtig: Kursgewinne bei Aktien werden mit 27,5 Prozent und Spareinlagen mit 25 Prozent besteuert. Für Gold hingegen gilt weiterhin die einjährige Spekulationsfrist, nach der Gewinne steuerfrei sind.

Bei der Einfuhr nach Österreich kommt es auf die Herkunft und Art des Edelmetalls an. Gold aus EU-Staaten ist steuerfrei, während bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern eine Einfuhrumsatzsteuer von 20 Prozent zu entrichten ist. Für Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel, zu denen auch Edelmetalle zählen, gilt zudem ab 10.000 Euro eine Deklarationspflicht. Sammlungsstücke wie alte Münzen von münzkundlichem Wert, die zolltarifarisch der Position 9705 der Kombinierten Nomenklatur zugeordnet sind, unterliegen seit 2016 bei der Einfuhr einem ermäßigten Steuersatz von 13 Prozent. Für ihre Lieferung innerhalb Österreichs gilt jedoch der reguläre Umsatzsteuersatz von 20 Prozent. Auch Sammlerstücke aus unedlen Metallen und bestimmte Banknoten fallen unter diese Position.

 

Weitere Aspekte

Gold gilt nach wie vor als verlässlicher Schutz vor Inflation und Krisen. Experten empfehlen, fünf bis zehn Prozent des Vermögens in Gold zu investieren. Dabei ist ein Mix aus Münzen und Barren sinnvoll. Münzen bieten größere Flexibilität und lassen sich leichter veräußern, während größere Barren im Verhältnis günstiger sind. Besonders bekannte Anlagemünzen wie der Wiener Philharmoniker haben durch ihre Prägung einen eingebauten Echtheitsnachweis und können weltweit problemlos gehandelt werden, während Barren meist vor dem Ankauf auf Echtheit geprüft werden.

 

Unser Fazit bei Simplify Tax:

Gold bleibt ein bewährter Baustein für ein krisenfestes Portfolio – aber nur, wenn auch die steuerliche Seite stimmt.
Die einjährige Spekulationsfrist, die Unterscheidung zwischen Anlagegold und Sammlerstücken sowie die Einfuhrregelungen sind entscheidend für eine steuerlich effiziente Gestaltung.

Wir empfehlen: Lassen Sie sich vor größeren Investitionen in Edelmetalle beraten – vor allem, wenn Sie Gold aus dem Ausland einführen oder Sammlermünzen handeln möchten.

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Sprechen Sie mit uns – wir bei Simplify Tax unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Geldanlage steuerlich optimal abzusichern.

Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 15.09.2025. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.

Mag. Dimitar Zlatev
Mag. Dimitar Zlatev
Managing Director | Steuerberater

Mag. Dimitar Zlatev ist Steuerberater und Managing Director von Simplify Tax Steuerberatung. Er unterstützt Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen steuerlichen Fragen als kompetenter Partner. Bei komplexen Sachverhalten kreiert er verständliche und umsetzbare Lösungen.

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