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Montag, 05.01.2026

Gewinnfreibetrag richtig nutzen und Steuern sparen

Wer in Österreich unternehmerisch tätig ist, zahlt Einkommensteuer auf seinen Gewinn. Dieser Gewinn ist jedoch nicht immer der endgültig zu versteuernde Betrag. Mit dem Gewinnfreibetrag gibt es eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, den Gewinn und damit die Steuerlast deutlich zu reduzieren.

Was ist der Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag ist eine zusätzliche Betriebsausgabe, die nach der eigentlichen Gewinnermittlung abgezogen wird. Er steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu, also etwa Gewerbetreibenden, Selbständigen oder Land- und Forstwirt:innen.

Ziel des Gewinnfreibetrages ist es, Unternehmer:innen steuerlich zu entlasten und Investitionen zu fördern.

Der Gewinnfreibetrag besteht aus zwei Teilen:

  • dem Grundfreibetrag

  • dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Der Grundfreibetrag – Steuerersparnis ohne Investitionen

Der Grundfreibetrag ist der einfachste Teil des Gewinnfreibetrages. Er beträgt 15 Prozent des Gewinnes und steht für Gewinne bis zu 33.000 Euro zu. Dadurch ergibt sich ein maximaler Grundfreibetrag von 4.950 Euro pro Jahr.

Der große Vorteil des Grundfreibetrages ist, dass keine Investitionen notwendig sind. Er wird automatisch berücksichtigt, sobald ein positiver Gewinn erzielt wird.

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag – Steuerersparnis durch Investitionen

Liegt der Gewinn über 33.000 Euro, kann zusätzlich ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Dieser setzt voraus, dass im betreffenden Jahr in begünstigte Wirtschaftsgüter investiert wird.

Begünstigt sind insbesondere neue, abnutzbare Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren sowie bestimmte Wertpapiere. Nicht begünstigt sind zum Beispiel PKW, gebrauchte Wirtschaftsgüter oder geringwertige Wirtschaftsgüter. Achtung: Elektro-PKWs gelten jedoch schon als begünstigte Investitionen!

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag steht nur in jener Höhe zu, in der tatsächlich investiert wurde, und muss im Jahr der Anschaffung geltend gemacht werden.

Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag?

Ab dem Jahr 2024 ist der Gewinnfreibetrag gestaffelt. Er beträgt:

  • 15 Prozent für Gewinne bis 33.000 Euro (Grundfreibetrag)

  • 13 Prozent für die nächsten 145.000 Euro

  • 7 Prozent für die nächsten 175.000 Euro

  • 4,5 Prozent für die nächsten 230.000 Euro

 

Ab einem Gewinn von mehr als 583.000 Euro steht kein zusätzlicher Gewinnfreibetrag mehr zu. Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt daher 46.400 Euro pro Jahr.

Mehrere Betriebe – wie wird der Gewinnfreibetrag verteilt?

Führt eine Unternehmerin oder ein Unternehmer mehrere begünstigungsfähige betriebliche Einkunftsquellen, steht der Gewinnfreibetrag insgesamt dennoch nur einmal zu. Maßgeblich ist stets der Gesamtgewinn aus allen betrieblichen Einkünften.

Der Steuerpflichtige kann jedoch frei entscheiden, welcher betrieblichen Einkunftsquelle oder welchen betrieblichen Einkunftsquellen der Grundfreibetrag zugeordnet wird. Dabei ist zu beachten, dass der Grundfreibetrag pro Betrieb höchstens 15 Prozent des jeweiligen Betriebsgewinnes betragen darf und insgesamt mit maximal 4.950 Euro begrenzt ist.

Unterbleibt eine ausdrückliche Zuordnung durch den Steuerpflichtigen, erfolgt die Aufteilung des Grundfreibetrages automatisch nach dem Verhältnis der erzielten Gewinne der einzelnen Betriebe.

Diese Regelung ermöglicht eine flexible Gestaltung, erfordert aber eine bewusste Entscheidung im Rahmen der Steuererklärung, insbesondere dann, wenn einzelne Betriebe pauschaliert werden oder unterschiedlich hohe Gewinne erzielen.

Gewinnfreibetrag und Pauschalierung

Der Grundfreibetrag steht auch dann zu, wenn ein Betrieb pauschaliert wird.

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann bei pauschalierten Betrieben jedoch nicht geltend gemacht werden. Werden mehrere Betriebe geführt und wird nur einer davon pauschaliert, können Investitionen ausschließlich jenem Betrieb zugeordnet werden, der nicht pauschaliert wird. Ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag ist daher nur für den nicht pauschalierten Betrieb möglich, sofern dort begünstigte Wirtschaftsgüter angeschafft oder hergestellt werden.

Gerade bei gemischten Gewinnermittlungsarten ist daher eine sorgfältige steuerliche Planung besonders wichtig, um den Gewinnfreibetrag optimal zu nutzen.

Fazit

Der Gewinnfreibetrag ist ein Instrument für Unternehmer:innen, ihre Steuerbelastung effektiv zu reduzieren. Wir bei Simplify Tax Steuerberatung unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Investitionen zu planen und Ihre Steuerbelastung zu optimieren.

Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 05.01.2026 Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.

Patrizia Schuster, LL.B. (WU)
Patrizia Schuster, LL.B. (WU)
Associate

Patrizia Schuster ist Tax Associate bei Simplify Tax Steuerberatung. Als engagierte Berufsanwärterin konzentriert sie sich darauf, wertvolle Unterstützung bei der Lösung steuerlicher Fragestellungen zu bieten. Ihr Ziel ist es, Unternehmen und Privatpersonen dabei zu helfen, ihre steuerliche Situation bestmöglich zu gestalten.

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