Fahrtenbuch führen – was gilt und welche digitalen Tools helfen?
Wer den Dienstwagen auch privat nutzt, muss sich zwischen Sachbezugswert und Fahrtenbuch entscheiden. Letzteres bietet oft steuerliche Vorteile – aber nur, wenn es korrekt geführt wird. Wir erklären, welche Voraussetzungen für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gelten und welche digitalen Lösungen die Dokumentation erleichtern.
Warum ein Fahrtenbuch führen?
Wenn ein betriebliches Fahrzeug auch privat genutzt wird, ist diese Nutzung steuerpflichtig. Der Regelfall ist der Sachbezug. Alternativ kann ein Fahrtenbuch geführt werden, um den tatsächlichen betrieblichen und privaten Nutzungsanteil zu ermitteln.
Das lohnt sich vor allem, wenn der Privatanteil gering ist – etwa bei hauptsächlich betrieblich genutzten Fahrzeugen oder bei steuerlich sensiblen Fahrzeugen mit hoher CO₂-Emission (Sachbezug bis 2 % möglich).
Voraussetzungen für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Damit das Fahrtenbuch vom Finanzamt anerkannt wird, muss es bestimmte Kriterien erfüllen – sowohl inhaltlich als auch formal.
Formale Anforderungen:
Lückenlose, zeitnahe Eintragung (idealerweise nach jeder Fahrt)
Keine nachträglichen Änderungen ohne Nachvollziehbarkeit
Fortlaufende Nummerierung oder Chronologie
Gesamtkilometerstand zu Beginn und Ende jeder Fahrt
Inhalt pro Fahrt:
Datum
Kilometerstand zu Beginn und am Ende
Fahrtzweck (z. B. Kundentermin, Werkstatt, Schulung etc.)
Start- und Zieladresse
Gefahrener Kilometeranteil
Privatfahrten dürfen gesammelt angegeben werden – es muss jedoch klar sein, dass sie nicht betrieblich veranlasst sind.
Häufige Fehler bei der Fahrtenbuchführung
Fehlende oder unklare Fahrtzwecke (z. B. „Kunde“ statt konkreter Name oder Projekt)
Nachträglich ergänzte oder geänderte Daten ohne Protokollierung
Leerstellen oder Lücken im Zeitraum
Schätzung statt exakter Angaben
Solche Mängel führen in der Praxis oft dazu, dass das Fahrtenbuch verworfen wird und automatisch der volle Sachbezug angesetzt wird – selbst wenn das steuerlich nachteilig ist.
Digitale Fahrtenbuch-Tools – was ist erlaubt?
Grundsätzlich ist ein elektronisches Fahrtenbuch zulässig – sofern es die Anforderungen erfüllt. Besonders wichtig ist:
Manipulationssicherheit
Unveränderbarkeit der Einträge
Automatische Aufzeichnung von Fahrtbeginn und ‑ende
Protokollierung aller Änderungen
Bekannte Anbieter digitaler Fahrtenbücher:
Tipp: Das BMF erkennt elektronische Fahrtenbücher grundsätzlich an – vorausgesetzt, sie erfüllen die oben genannten Anforderungen. Eine PDF-Liste ohne Änderungsverlauf ist nicht ausreichend.
Unser Fazit
Ein ordentlich geführtes Fahrtenbuch kann Steuern sparen, erfordert aber Disziplin und System.
Wer digitale Tools nutzt, profitiert von Zeitersparnis und besserer Nachvollziehbarkeit – vorausgesetzt, das gewählte Tool ist manipulationssicher und finanzamttauglich.
Wir bei Simplify Tax beraten Sie gerne zu:
Auswahl des passenden Fahrtenbuchsystems
steuerlichen Auswirkungen von Sachbezug vs. Fahrtenbuch
Betriebsprüfungssicherheit Ihrer Aufzeichnungen
Sie überlegen, ob sich das Fahrtenbuch für Sie lohnt? Sprechen Sie mit uns – wir rechnen es für Sie durch.
Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 30.10.2025. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.
Director I Steuerberaterin
Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.