Weiterbildungszeit ab 2026 – das neue Modell für geförderte Bildungsauszeiten
Ab 1. Jänner 2026 ersetzt das neue Modell der „Weiterbildungszeit“ die bisherige Bildungskarenz. Ziel ist eine gezieltere Förderung arbeitsmarktrelevanter Weiterbildungen. Was genau sich ändert, wer Anspruch hat und worauf künftig zu achten ist – wir fassen es für Sie zusammen.
Was ist die Weiterbildungszeit?
Die Weiterbildungszeit ist ein neues Förderinstrument für Arbeitnehmer:innen, die sich weiterqualifizieren wollen – mit Unterstützung des AMS. Sie ersetzt die bisherige Bildungskarenz und wird strenger geregelt:
Nur arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Weiterbildungen sind förderfähig.
Voraussetzung ist eine Bildungsberatung vorab.
Die Förderung erfolgt über ein monatliches Weiterbildungsgeld, ähnlich wie bisher – aber mit neuen Zugangskriterien.
Zielgruppe sind insbesondere Arbeitnehmer:innen mit niedriger formaler Bildung oder Umstiegswunsch in Mangelberufe.
Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick
Mindestbeschäftigungsdauer: 12 Monate beim aktuellen Arbeitgeber (statt bisher 6 Monate).
Bildungsausmaß: Mindestens 20 Wochenstunden Weiterbildung oder 20 ECTS pro Semester (reduziert auf 16 bei Betreuungspflichten).
Form der Weiterbildung: Nur seminaristische Weiterbildungen (Präsenz oder interaktiv online). Reines Selbstlernen reicht nicht.
Verpflichtende Bildungsberatung: Vor dem Antrag ist eine Beratung über anerkannte Stellen verpflichtend – das stellt sicher, dass die Maßnahme förderfähig ist.
Förderbeginn & Dauer: Die genaue Dauer und Höhe der Förderung wird von der jeweiligen Bildungsmaßnahme, Arbeitszeit und bisherigen Versicherungszeiten abhängen.
Was fällt weg?
Die bisherige Bildungskarenz in der jetzigen Form endet mit 31. Dezember 2025. Die Möglichkeit, direkt im Anschluss an Elternkarenz in Bildungskarenz zu gehen, entfällt. Zwischen Elternkarenz und Weiterbildungszeit müssen mindestens 26 Wochen regulärer Beschäftigung liegen. Es entfällt die Möglichkeit, „beliebige“ Weiterbildungen (z. B. private Sprachkurse oder Hobbykurse) zu fördern – das neue Modell erfordert eine arbeitsmarktpolitische Relevanz.
Übergangsregelung
Bildungskarenzen, die bis 28. Februar 2025 vereinbart wurden und bis spätestens 31. Mai 2025 beginnen, können noch im alten System gefördert werden. Bereits laufende Förderfälle bleiben bis zum Ende der vereinbarten Maßnahme im bisherigen Modell. Danach ist ein Umstieg auf das neue System erforderlich.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Auch unter der Weiterbildungszeit erfolgt die Förderung durch das AMS – das Weiterbildungsgeld ist voraussichtlich steuerfrei, unterliegt aber wie bisher der Progressionsberechnung (Steuererklärung beachten!). Die Sozialversicherung bleibt aufrecht, sofern alle Kriterien erfüllt sind – Details sind noch in Ausarbeitung.
Bei Teilzeit während der Weiterbildungsmaßnahme gelten eigene Regelungen für Beitragspflicht und Pensionsversicherung – hier ist individuelle Beratung empfehlenswert.
Unser Fazit
Die Weiterbildungszeit bringt mehr Struktur, mehr Zielorientierung – aber auch mehr Komplexität. Wer künftig gefördert Bildungspausen nutzen will, muss sich frühzeitig mit Voraussetzungen und passenden Maßnahmen auseinandersetzen.
Wir empfehlen:
rechtzeitige Beratung zur Förderfähigkeit Ihrer gewünschten Weiterbildung
Prüfung von Übergangsfristen für aktuelle oder geplante Bildungskarenzen
steuerliche Begleitung zur Vermeidung von Progressionsnachteilen
Wir bei Simplify Tax begleiten Sie bei der Planung Ihrer Bildungszeit – steuerlich, arbeitsrechtlich und praktisch.
Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 25.09.2025. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.
Director I Steuerberaterin
Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.