EU-Vorsteuerrückerstattung 2024– Fristen, Verfahren und Tipps für Unternehmen
Unternehmer:innen, die 2024 Vorsteuern im EU-Ausland oder in Drittstaaten entrichtet haben, können sich diese – unter bestimmten Voraussetzungen – rückerstatten lassen. Hier finden Sie eine übersichtliche und praktikable Anleitung zur Antragstellung.
Fristen & Verfahren im Überblick
EU-Mitgliedstaaten (z. B. Deutschland, Frankreich, Italien)
Antragsfrist: Fristgerecht bis 30. September 2025 über FinanzOnline einzureichen – verlängerbar ist diese Frist nicht.
Verfahren & Anforderungen: Jeder EU-Mitgliedstaat erfordert einen eigenen Antrag. Keine Einreichung von Originalbelegen notwendig, jedoch bei Rechnungen über € 1.000 bzw. Tankbelegen über € 250 ist eine elektronische Kopie beizulegen.
Worauf sollten Sie achten?
Fristen sind Fallfristen: Eine nachträgliche Einreichung ist ausgeschlossen.
Vorrechtzeitig vorbereiten: Achten Sie besonders auf formelle Anforderungen wie korrekte Rechnungsnummern, Skonto, Zahlungszeitpunkt oder Reverse-Charge-Regelungen.Pro Land ein separater Antrag: Sammelanträge sind nicht zulässig – für jedes Land ist ein eigener Antrag notwendig.
Abwesenheit von Originalen: Im EU-Verfahren sind Originalbelege zum Antrag nicht erforderlich.
Beispiel
Sie kaufen im Mai 2024 während einer Geschäftsreise in Deutschland (EU) gewisse Waren im Wert von € 1.200 inkl. MwSt.:
Sie reichen den Antrag über FinanzOnline bis 30. September 2025 ein.
Da der Rechnungsbetrag über € 1.000 liegt, hängen Sie eine Rechnungskopie als PDF an.
Eine rückwirkende Einreichung ist ausgeschlossen – Priorität auf korrekte Antragstellung legen.
Conclusio
Die Vorsteuerrückerstattung 2024 bietet Unternehmer:innen die Möglichkeit, sich in der EU gezahlte Umsatzsteuer zurückzuholen – allerdings nur, wenn die strengen Fristen und Formalvorgaben eingehalten werden.
Unser Tipp: Beginnen Sie frühzeitig mit der Zusammenstellung aller Belege und der Prüfung der formellen Anforderungen. So vermeiden Sie Stress kurz vor Fristende und sichern sich eine rasche Rückerstattung.
Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 14.08.2025. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.
Director I Steuerberaterin
Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.