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Montag, 12.01.2026

Top 20 Absetzmöglichkeiten 2025 für Arbeitnehmer:innen in Österreich

Arbeitnehmer:innen in Österreich können durch geschickte Nutzung verschiedenster Absetzmöglichkeiten ihre Steuerlast deutlich senken. Für das Jahr 2025 ergeben sich durch Anpassungen der Absetzbeträge und steuerlichen Regelungen neue Chancen. Im Folgenden ein Überblick über 20 der wichtigsten Absetzmöglichkeiten — von klassischen Pauschalen bis zu weniger bekannten Sondertatbeständen.

 

1. Verkehrsabsetzbetrag

Der allgemeine Verkehrsabsetzbetrag liegt 2025 bei 487 Euro pro Jahr und wird automatisch über die Lohnverrechnung des Arbeitgebers bzw der Arbeitgeberin berücksichtigt. Das heißt: Die häufigsten Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind pauschal abgegolten.

 

2. Pendlerpauschale & Pendlereuro / Pendlerbonus

Wenn der Arbeitsweg länger ist und öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar oder nicht verfügbar sind, können statt des Verkehrsabsetzbetrags das kleine oder große Pendlerpauschale — ggf. kombiniert mit dem „Pendlereuro“ — geltend gemacht werden. Damit lassen sich Fahrtkosten steuerlich zusätzlich berücksichtigen.

 

3. Werbungskostenpauschale

Grundsätzlich steht jeder Arbeitnehmer:in ein Werbungskostenpauschale von 132 Euro pro Jahr zu. Ergeben sich höhere tatsächliche Werbungskosten (z. B. durch Fortbildung, Arbeitsmittel, doppelte Haushaltsführung), lohnt sich die Geltendmachung der tatsächlichen Kosten.

 

4. Tatsächliche Werbungskosten über Pauschale hinaus

Wenn Werbungskosten — z. B. Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fortbildungen, beruflich bedingte Umzüge, doppelte Haushaltsführung — über die Pauschale hinausgehen, können sie in der Steuererklärung angegeben werden. Voraussetzung: Belege bzw. glaubhaftmachbare Nachweise.

 

5. Kilometergeld / Dienstreisen / beruflich veranlasste Fahrten

Arbeitnehmer:innen, die beruflich mit eigenem Fahrzeug unterwegs sind (Dienstreisen, Außendienst, Kundenbesuche etc.), können das amtliche Kilometergeld geltend machen — seit 2025 mit erhöhten Sätzen.

 

6. Fort-, Weiter- und Umschulungskosten

Kosten für berufsbezogene Fortbildung, Umschulung oder Weiterbildung können abgesetzt werden — inklusive damit verbundener Kosten wie Fahrt, Literatur, Kursgebühren usw. Wichtig: Zahlung und Nachweis innerhalb des betreffenden Jahres (lassen Sie Kosten bis 31.12.2025 erledigen).

 

7. Fachliteratur, Arbeitsmittel, Arbeitszimmer

Bei beruflicher Nutzung sind Ausgaben für Fachliteratur, Arbeitsmittel (z. B. Rechner, Büroausstattung), eventuell auch ein häusliches Arbeitszimmer abzugsfähig — soweit durch Nachweise belegbar und realistisch.

 

8. Doppelte Haushaltsführung / Familienheimfahrten

Wenn der Arbeitsplatz weit entfernt liegt und eine Zweitwohnung nötig ist oder regelmäßige Heimfahrten anfallen, können Ausgaben im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung zum Abzug gelangen.

 

9. Sonderausgaben (z.B. Kirchenbeitrag, Spenden, etc.)

Bestimmte Sonderausgaben wie Kirchenbeiträge und bestimmte Spenden können steuermindernd wirken — sofern sie geltend gemacht werden.

 

10. Familienbonus Plus / Kinderabsetzbetrag / Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag

Für Eltern bzw. Alleinverdiener:innen bzw. Alleinerzieher:innen bestehen Familienbegünstigungen: der Familienbonus Plus, der Kinderabsetzbetrag sowie der Alleinverdiener / -erzieher­absetzbetrag. 2025 wurden diese Absetzbeträge erneut angepasst.

 

11. Unterhaltsabsetzbetrag

Für Unterhaltsleistungen an bestimmte begünstigte Personen kann ein Unterhaltsabsetzbetrag beansprucht werden. Auch dieser wurde mit der Steueranpassung 2025 neu festgesetzt.

 

12. Sonderfreibeträge und SV-Rückerstattung („Negativsteuer“)

Insbesondere Geringverdiener:innen profitieren 2025 von erhöhter SV-Rückerstattung und Sonderfreibeträgen. Diese Entlastungen wirken sich direkt auf das Nettoeinkommen aus.

 

13. Pendlerbonus – Pendlereuro

Zusätzlich zur Pendlerpauschale kann der sogenannte Pendlereuro gewährt werden — ein steuerlicher Absetzbetrag, der direkt bei der Steuerlast wirkt. Voraussetzung: Anspruch auf Pendlerpauschale.

 

14. Kosten für Dienstreisen & beruflich veranlasste Fahrten (ÖPNV, Öffentliche Verkehrsmittel)

Nicht nur Autos: Wenn Sie beruflich öffentliche Verkehrsmittel nutzen (z. B. Bahn, Bus), können Tickets und Fahrtkosten unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden.

 

15. Kosten für Telekommunikation / Homeoffice / Arbeitsmittel

Wer im Homeoffice arbeitet oder beruflich viel telefoniert bzw. online kommuniziert, kann Kosten für Internet, Telefon, gegebenenfalls ergonomisches Mobiliar steuerlich absetzen — sofern diese beruflich veranlasst sind.

 

16. Ausbildungskosten, Umschulung, Berufsvorbereitung

Auch Ausbildungskosten (z. B. Umschulung, Kursgebühren) im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit sind grundsätzlich absetzbar – wichtig: Bezahlung und Nachweis im selben Jahr.

 

17. Beiträge für Gewerkschaft, Kammern, Berufsverbände

Wer Mitglied einer Kammer oder eines Berufsverbands ist (z. B. Pflichtmitgliedschaft oder freiwillige Mitgliedschaft), kann diese Beiträge als Werbungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung absetzen.

 

18. Ausgaben für beruflich notwendige Kleidung oder Schutzkleidung

Wenn eine besondere Arbeitskleidung vorgeschrieben oder eindeutig beruflich notwendig ist (z. B. Schutzkleidung), kann diese – soweit sie ausschließlich beruflich getragen wird – steuerlich geltend gemacht werden.

 

19. Steuererklärung für vergangene Jahre (Rückwirkend Absetzbarkeit prüfen)

Auch 2025 besteht die Möglichkeit, noch Absetzmöglichkeiten vergangener Jahre geltend zu machen — z. B. wenn im Rahmen einer Antragsveranlagung Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen nicht berücksichtigt wurden. Die Frist läuft teilweise bis 31.12.2025 für 2020 betreffend Anträge.

 

20. Prüfung der Gesamtsituation – Kombination mehrerer Absetzbeträge

Oftmals ergeben sich die größten Steuervorteile, wenn mehrere Absetzbarkeitstatbestände kombiniert werden — z. B. Pendlerpauschale + Werbungskosten + Familienbonus + Sonderausgaben. Wichtig dabei: Nachweise sichern, Fristen beachten, alle Kosten belegen.

 

Fazit

Für Arbeitnehmer:innen in Österreich lohnt sich ein genauer Blick auf die oben genannten Absetzmöglichkeiten – insbesondere im Jahr 2025, da viele Absetzbeträge erhöht wurden und neue Steuerentlastungen greifen.

  • Prüfen Sie Ihre individuelle Situation: Wohnort vs. Arbeitsplatz, Familienstand, Kinder, Pendelweg, Arbeitsmittel, Fortbildung, außergewöhnliche Aufwendungen.

  • Sammeln und bewahren Sie alle relevanten Belege (Rechnungen, Fahrtkosten, Kursgebühren, Mitgliedsbeiträge, etc.) auf — mindestens sieben Jahre, falls das Finanzamt Nachweise verlangt.

  • Planen Sie strategisch — oft lohnt sich eine Kombination mehrerer Absetzbeträge.

Eine frühzeitige Planung und vollständige Dokumentation kann Ihnen helfen, das Maximum aus der Arbeitnehmerveranlagung herauszuholen. Wir helfen Ihnen gerne!

Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 12.01.2026 Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.

Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Director I Steuerberaterin

Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.

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