Steuerliche Pflichten für Online-Shops – das musst du wissen
Der eigene Online-Shop ist oft schnell erstellt – aber steuerlich komplex. Egal ob Produkte über Shopify, WooCommerce oder Etsy verkauft werden: Wer online verkauft, hat nicht nur umsatzsteuerliche Pflichten, sondern sollte auch einkommensteuerlich und buchhalterisch gut aufgestellt sein. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Themen beim E-Commerce.
Unternehmensgründung – Rechtsform und Anmeldung
Noch bevor der erste Verkauf über den Online-Shop erfolgt, muss der Betrieb steuerlich sauber aufgesetzt sein:
Gewerbeanmeldung: Der Betrieb eines Online-Shops ist in der Regel ein meldepflichtiges Gewerbe (Handelsgewerbe). Die Anmeldung erfolgt bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder dem Magistrat.
Rechtsform: Einzelunternehmen, OG, GmbH – je nach Umsatzgröße und Haftungsrisiko sollte die passende Rechtsform gewählt werden.
Finanzamtsmeldung: Über FinanzOnline oder Steuerberater:in erfolgt die steuerliche Erfassung (Fragebogen zur Betriebseröffnung).
UID-Nummer: Für innergemeinschaftliche Lieferungen und Auslandsgeschäfte notwendig.
Umsatzsteuer: Wann, wie viel, wohin?
Umsatzsteuerpflicht in Österreich
Vereinfacht gesagt: Sobald Umsätze über 55.000 € jährlich erzielt werden, fällt die Kleinunternehmerregelung weg und es besteht Umsatzsteuerpflicht. Bei Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 10 %, dürfen Rechnungen bis Jahresende ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden. Bei Überschreitung von mehr als 10 % sind alle weiteren Rechnungen ab diesem Zeitpunkt steuerpflichtig.
Innerhalb der Grenze kann man freiwillig zur Umsatzsteuer optieren, was bei hohem Vorsteuerabzug vorteilhaft sein kann.
OSS-Verfahren bei Verkäufen ins EU-Ausland
Seit 1. Juli 2021 gilt die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 €: Wer an Privatpersonen in anderen EU-Staaten verkauft, muss ab dieser Grenze die Umsatzsteuer im Zielland abführen. Dafür steht das OSS-System (One-Stop-Shop) zur Verfügung – eine zentrale Meldestelle beim österreichischen Finanzamt für alle EU-Länder.
Tipp: Sobald du grenzüberschreitend tätig bist, solltest du klären, ob du ins OSS-Verfahren musst – andernfalls droht Registrierungspflicht in mehreren EU-Staaten.
Rechnungen, Buchhaltung & Kassensystem
Rechnungen müssen alle gesetzlich geforderten Angaben enthalten (z. B. Name, UID-Nummer, Betrag, USt-Satz, fortlaufende Nummerierung, etc).
Je nach Shop-System (z. B. Shopify, WooCommerce) können Rechnungen automatisiert erstellt werden.
Bei Verkäufen an Privatkunden über Online-Shops ist in der Regel keine Registrierkasse notwendig – weil keine Barzahlung im engeren Sinn erfolgt.
Eine ordentliche Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder doppelte Buchführung (ab EUR 700.000 Umsatz verpflichtend) ist unerlässlich.
Einkommensteuer und Gewinnermittlung
Die Gewinne aus dem Online-Shop unterliegen der Einkommensteuer (bei Einzelunternehmen) oder Körperschaftsteuer (bei GmbHs). Die Gewinnermittlung kann unter anderem erfolgen durch:
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (vereinfachte Form)
Bilanzierung, wenn gesetzlich verpflichtend oder freiwillig gewählt
Als Betriebsausgaben bzw Aufwendungen absetzbar sind unter anderem:
Wareneinsatz (Einkaufskosten)
Kosten für Werbung (Google Ads, Meta etc.)
Verpackung, Versand
Plattformgebühren (z. B. Etsy, Amazon, Shopify)
Webhosting, Software, Zahlungsanbieter-Gebühren
Steuerberatungskosten
Sonderthemen im E-Commerce
Plattformverkäufe (Etsy, Amazon, eBay)
Verkäufe über Plattformen sind grundsätzlich wie eigene Verkäufe zu behandeln. Die Plattform stellt zwar meist die Rechnung – Umsatz und Steuerpflicht liegen dennoch beim Händler. Plattformen übermitteln seit 2023 verstärkt Verkaufsdaten an Steuerbehörden im Rahmen der DAC7-Richtlinie – daher gilt: sauber dokumentieren.
Dropshipping
Achtung bei Dropshipping: Umsatzsteuerliche Risiken, wenn Ware nicht physisch durch das eigene Unternehmen geht. Die Umsatzsteuerschuld kann im Ausland entstehen – Beratung dringend empfohlen.
Gutscheine
Einzweck- oder Mehrzweckgutschein? Unterschiedliche umsatzsteuerliche Behandlung – vor allem bei länderübergreifendem Verkauf wichtig.
Steuerliche Registrierung im Ausland?
In folgenden Fällen kann eine USt-Registrierung im Ausland unter anderem notwendig werden:
Verkauf an Kunden außerhalb des OSS-Verfahrens
Lagerhaltung in Amazon-Zentrallagern (z. B. FBA in Deutschland oder Polen)
Betriebsstätten oder feste Einrichtungen im Ausland
Vorsicht: Eine fehlende Registrierung kann zu empfindlichen Nachzahlungen führen.
Fazit
Ein Online-Shop ist steuerlich deutlich komplexer als ein klassisches Ladengeschäft – gerade wegen der EU-Regeln, Plattformverkäufe und digitalen Zahlungsflüsse.
Wir empfehlen:
Klare Dokumentation aller Verkäufe, Gebühren, Versand- und Lagerkosten
Prüfung der Umsatzsteuerpflichten im In- und Ausland
Professionelle Begleitung bei OSS-Anmeldung und Rechnungslegung
Wir bei Simplify Tax unterstützen dich vom ersten Verkauf bis zur steueroptimierten Struktur – und helfen dir, im E-Commerce den Überblick zu behalten.
Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 29.09.2025. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.
Mag. Dimitar Zlatev ist Steuerberater und Managing Director von Simplify Tax Steuerberatung. Er unterstützt Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen steuerlichen Fragen als kompetenter Partner. Bei komplexen Sachverhalten kreiert er verständliche und umsetzbare Lösungen.