Steuerbetrug mit Luxusautos – hier droht eine Haftstrafe
Die Steuerfahndung hat in Wien und Oberösterreich einen großangelegten Steuerbetrug im Luxusautohandel aufgedeckt. Zwei Beschuldigte sollen über eine GmbH systematisch Steuern hinterzogen und rund eine Million Euro Schaden verursacht haben. Im Mittelpunkt stand ein komplexes Geflecht aus manipulierten Lieferketten, gefälschten Rechnungen und Scheintransaktionen, mit dem italienische und deutsche Luxusfahrzeuge über Jahre hinweg verschoben wurden. Durch die Zwischenschaltung nahestehender Personen wurde der tatsächliche Warenfluss verschleiert.
Ein wesentlicher Teil der Geschäfte wurde nicht ordnungsgemäß verbucht. Eingangsrechnungen wurden manipuliert, um höhere Aufwendungen vorzutäuschen, während Ausgangsrechnungen gefälscht wurden, um geringere Einnahmen auszuweisen. Auf diese Weise verschoben die Täter erhebliche Beträge in ihr Privatvermögen, ohne diese korrekt zu versteuern. Betroffen waren insbesondere Umsatz-, Körperschafts-, Kapitalertrags- und Normverbrauchsabgaben.
Zudem deklarierten die Beschuldigten mehrere Luxusfahrzeuge fälschlicherweise als Vorführwagen, um eine vorübergehende Befreiung von der Normverbrauchsabgabe und den Abzug der Vorsteuer zu erlangen. Tatsächlich wurden die Autos privat genutzt. Die Ermittlungen umfassten sieben Hausdurchsuchungen, die Öffnung von 34 Bankkonten, sowie zahlreiche Vernehmungen und internationale Amtshilfeersuchen.
Das eingeleitete Strafverfahren konzentriert sich auf den Verdacht des Abgabenbetrugs – die bisherigen Erkenntnisse deuten laut Finanzministerium auf planmäßiges, bewusstes Vorgehen hin.
Was gilt als Abgabenbetrug – und welche Strafen drohen?
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt – und wer dabei besonders trickreich vorgeht, macht sich sogar des Abgabenbetrugs schuldig. Dieser Straftatbestand ist im § 39 des Finanzstrafgesetzes geregelt und betrifft Fälle, in denen Steuern mit gefälschten Dokumenten, Scheinrechnungen oder manipulierten Buchhaltungen hinterzogen werden.
Wie der Betrug funktioniert
Ein Abgabenbetrug liegt vor, wenn jemand Steuern hinterzieht oder Schmuggel betreibt und dabei besonders raffinierte Methoden einsetzt. Dazu zählt zum Beispiel:
die Verwendung gefälschter oder verfälschter Urkunden und Daten,
der Einsatz von Scheinverträgen oder erfundenen Geschäften, um Behörden zu täuschen,
oder das Manipulieren von Computerprogrammen oder Buchhaltungsdaten, um Einnahmen oder Ausgaben zu verschleiern.
Auch wer Vorsteuerbeträge aus erdachten Geschäften geltend macht – also etwa Rechnungen für nie erbrachte Leistungen einreicht –, begeht Abgabenbetrug. Ziel solcher Taten ist immer, eine Steuerverkürzung zu erreichen, also weniger Abgaben zu zahlen, als tatsächlich geschuldet sind.
Hohe Strafen bei schweren Fällen
Wer Abgabenbetrug begeht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Es drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe und zusätzlich eine Geldstrafe von bis zu 1,5 Millionen Euro.
Für Unternehmen (sogenannte Verbände) kann eine Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro verhängt werden.
Ist der hinterzogene Betrag besonders hoch – also über 500.000 Euro –, verschärfen sich die Strafen deutlich: Dann drohen ein bis zehn Jahre Haft sowie Geldstrafen bis 2,5 Millionen Euro. Bei Unternehmen kann die Geldbuße sogar acht Millionen Euro betragen.
Darüber hinaus kann der Staat auch die verwendeten Fahrzeuge, Transportmittel oder andere Hilfsmittel beschlagnahmen, die für den Betrug genutzt wurden.
Conclusio
Der § 39 Finanzstrafgesetz zeigt klar: Wer den Staat durch raffinierte Manipulationen um Steuern bringt, muss mit drastischen Folgen rechnen. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass ehrliche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht benachteiligt werden – und dass sich Steuerehrlichkeit lohnt.
Bei Simplify Tax unterstützen wir unsere Klient:innen nicht nur bei der Prävention von finanzstrafrechtlichen Risiken, sondern auch für den Fall, dass bereits finanzstrafrechtliche Delikte begangen wurden. Das Finanzstrafrecht bietet Möglichkeiten, die Strafen zu mindern oder gänzlich zu vermeiden.
Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 07.10.2025. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.
Mag. Dimitar Zlatev ist Steuerberater und Managing Director von Simplify Tax Steuerberatung. Er unterstützt Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen steuerlichen Fragen als kompetenter Partner. Bei komplexen Sachverhalten kreiert er verständliche und umsetzbare Lösungen.