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Montag, 29.12.2025

Serie zu Umgründungen - Teil 8

Umgründungen sind eines der mächtigsten Werkzeuge im österreichischen Steuerrecht. Sie ermöglichen es, Betriebe, Vermögen und Unternehmensstrukturen steuerneutral umzubauen, an neue Marktbedingungen anzupassen oder auf die nächste Generation zu übertragen. Unsere Artikelserie hat gezeigt, wie vielfältig und praxisnah das Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) anwendbar ist.

 

Überblick über die Umgründungsarten

Das UmgrStG unterscheidet sechs steuerlich begünstigte Umgründungsarten:

  1. Verschmelzung – mehrere Unternehmen werden zu einem verschmolzen.

  2. Umwandlung – Änderung der Rechtsform, ohne dass ein neues Unternehmen entsteht.

  3. Einbringung – Übertragung eines Betriebes oder Teilbetriebes in eine Kapitalgesellschaft.

  4. Zusammenschluss – mehrere Unternehmer:innen bilden gemeinsam eine Mitunternehmerschaft.

  5. Realteilung – Aufteilung einer Mitunternehmerschaft auf ihre Gesellschafter:innen.

  6. Spaltung – Aufteilung oder Abspaltung von Unternehmensteilen auf andere Gesellschaften.

Alle diese Formen können steuerneutral erfolgen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Kernprinzip ist stets die Buchwertfortführung.

 

Wann sich eine Umgründung lohnt

Eine Umgründung ist kein Selbstzweck – sie lohnt sich vor allem dann, wenn sie wirtschaftlich motiviert ist. Typische Anlässe sind:

  • Unternehmensnachfolge oder Übergabe an Familienmitglieder,

  • Aufbau einer Holding- oder Konzernstruktur,

  • Risikominimierung und Haftungstrennung,

  • Eintritt oder Austritt von Gesellschafter:innen,

  • Vorbereitung von Verkäufen oder Beteiligungen.

Gerade bei Nachfolgeregelungen ist eine frühzeitige Umgründung oft der Schlüssel zu einem steuerlich optimalen Übergang.

 

Steuerliche Pflichten und Fallstricke

Auch wenn Umgründungen steuerlich begünstigt sind, bestehen umfangreiche Dokumentations- und Meldepflichten:

  • Erstellung eines Umgründungsvertrages oder Spaltungsplans,

  • Festlegung des Rückwirkungsstichtags,

  • Bewertung und Aufstellung von Umgründungsbilanzen,

  • Meldung an das zuständige Finanzamt innerhalb der vorgesehenen Fristen.

Ein häufiger Fehler ist die Wahl eines ungeeigneten Stichtags oder das Fehlen einer nachvollziehbaren wirtschaftlichen Begründung – beides kann zur Aberkennung der Steuerneutralität führen.

 

Fazit

Das österreichische Umgründungssteuergesetz bietet enorme Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen jeder Größe.
Ob Neustrukturierung, Wachstum oder Nachfolge – Umgründungen schaffen Flexibilität und steuerliche Vorteile.
Voraussetzung ist jedoch eine sorgfältige steuerliche Planung, eine klare wirtschaftliche Begründung und die korrekte Umsetzung nach dem UmgrStG.

In der Praxis gilt: Jede Umgründung ist so individuell wie das Unternehmen selbst. Daher sollte sie immer in enger Abstimmung mit Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen erfolgen – damit aus einer strukturellen Änderung kein steuerliches Risiko wird. Wir beraten Sie in sämtlichen Belangen zu Umgründungen sehr gerne.

Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 29.12.2025. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.

 

 

Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Director I Steuerberaterin

Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.

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