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Donnerstag, 02.04.2026

Geschäftsführer:innenzusage – Betriebliche Altersvorsorge mit steuerlichen Vorteilen

Für Geschäftsführer:innen stellt die finanzielle Absicherung im Ruhestand einen wichtigen Teil der Vorsorgeplanung dar. Neben privaten Vorsorgelösungen gewinnt die betriebliche Altersvorsorge durch Firmenpensionen wie die Geschäftsführer:innenzusage zunehmend an Bedeutung. Eine solche Zusage kann nicht nur Versorgungssicherheit bieten, sondern auch steuerlich effizient gestaltet werden.

Was ist eine Geschäftsführer:innenzusage?

Bei der Geschäftsführer:innenzusage handelt es sich um ein Leistungsversprechen des Unternehmens, welches dem:der Geschäftsführer:in im Pensionsfall finanzielle Leistungen – typischerweise entweder als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung – gewährt. Das Unternehmen verpflichtet sich dabei unmittelbar zur Auszahlung der Pension, weshalb diese Form der Vorsorge als direkte Leistungszusage bezeichnet wird.

Wem steht die Geschäftsführer:innenzusage zu?

Eine direkte Leistungszusage in der hier dargestellten Form richtet sich insbesondere an geschäftsführende Gesellschafter:innen einer GmbH, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • eine wesentliche Beteiligung von mehr als 25 % an der GmbH besteht,

  • diese Beteiligung mindestens 7 Jahre vor dem Pensionsantritt ununterbrochen gehalten wurde,

  • der Pensionsantritt frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt und

  • die Geschäftsführer:innentätigkeit im Zeitpunkt des Pensionsantritts beendet wird.

 

Bilanzielle und steuerliche Behandlung:

Zur Abdeckung der zugesagten Pensionsleistungen bildet die GmbH eine Pensionsrückstellung.
Diese erfolgt:

  • steuerrechtlich gemäß § 14 EStG und

  • unternehmensrechtlich gemäß § 211 UGB.

Die Dotierung der Pensionsrückstellung wirkt sich gewinnmindernd aus und führt damit zu einer laufenden Steuerersparnis auf Unternehmensebene.

Finanzierung durch Rückdeckungsversicherung:

Zur Sicherstellung der späteren Pensionszahlungen wird in der Praxis regelmäßig eine Pensionsrückdeckungsversicherung abgeschlossen. Anhand dieser wird die volle Deckung der Rückstellung durch laufende Prämienzahlung erzielt.

Gesetzlich ist vorgesehen, dass zumindest 50 % der Pensionsrückstellung durch geeignete Wertpapiere gedeckt sein müssen. Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen können auf dieses Deckungserfordernis angerechnet werden.

Welche steuerlichen Vorteile hat man dadurch?

Steuerliche Vorteile für die GmbH:

  1. Gewinnminderung durch Pensionsrückstellung:

  • GmbH bildet eine Pensionsrückstellung, welche steuerlich abzugsfähig ist.

  • Folge: Der steuerpflichtige Gewinn sinkt, wodurch sich die Körperschaftsteuerbealstung reduziert.

  1. Prämien für die Rückdeckungsversicherung:

  • Die laufenden Versicherungsprämien stellen voll abzugsfähige Betriebsausgaben dar.

  • Keine KESt auf Erträge der Rückdeckungsversicherung.

  • Finanzierung erfolgt aus unversteuertem Unternehmensgewinn.

  1. Keine Lohnsteuer, keine Sozialversicherung und keine Lohnnebenkosten bei der Bildung der Pensionsrückstellung.

 

Steuerliche Vorteile für die Geschäftsführer:innen:

  1. Besteuerung erst bei Auszahlung:

  • Da noch keine Auszahlung während der Anwartschaftsphase erfolgt, erfolgt auch keine Besteuerung. Die Einkommenssteuer fällt erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Pensionsleistung an.

  1. Mögliche geringere Steuerprogression im Pensionsfall:

  • Das Gesamteinkommen im Ruhestand ist in der Regel niedriger als während der aktiven Erwerbsphase, daher kann die steuerliche Belastung im Pensionsbezug geringer ausfallen.

  1. Direktes Kapital statt Rente:

  • Wählt man anstelle einer Rente, eine einmalige Kapitalabfindung, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen unter Anwendung des Hälftesteuersatzes begünstigt besteuert werden.

 

Praxisbeispiel:

Frau S. ist 46 Jahre alt und hält 57% der Anteile an seiner GmbH. Sie plant mit 61 Jahren in Pension zu gehen. Zur Altersvorsorge erhält sie von der GmbH eine Geschäftsführer:innenzusage mit Kapitaloption, die über eine Rückdeckungsversicherung finanziert wird. Dadurch kann sie sich im Pensionsfall ein Kapital von rund EUR 400.000 nach Steuern sichern. Da Frau S. wesentlich beteiligt ist und diese Beteiligung bereits seit mehreren Jahren besteht, können – vorbehaltlich einer individuellen Prüfung durch den Steuerberater– die Voraussetzungen für eine steuerlich begünstigte Besteuerung erfüllt sein.

Fazit:

Die Geschäftsführer:innenzusage stellt für geschäftsführende Gesellschafter:innen einer GmbH eine sinnvolle Ergänzung zur staatlichen Altersvorsorge dar. Sie ermöglicht eine planbare Absicherung im Ruhestand und bietet zugleich Gestaltungsspielräume auf Unternehmensebene. Durch die Kombination aus Pensionsrückstellung und Rückdeckungsversicherung kann die zugesagte Leistung langfristig finanziert und abgesichert werden. Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung sind eine sachgerechte vertragliche Ausgestaltung sowie eine laufende steuerliche und rechtliche Begleitung.

Wenn Sie Hilfe in der Gestaltung von etwaigen Geschäftsführer:innenzusagen benötigen, können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden.

Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 02.04.2026. Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen übernehmen. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Visuelle Gestaltung: Hannah Dardis

Mirlinda Spahiu, LLB. (WU)
Mirlinda Spahiu, LLB. (WU)
Associate

Mirlinda Spahiu ist Associate in der Steuerberatung bei Simplify Tax Steuerberatung. Sie betreut sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen in steuerlichen Angelegenheiten. Mit Engagement, Genauigkeit und einem lösungsorientierten Ansatz begleitet sie ihre Klientinnen und Klienten verlässlich durch komplexe steuerliche Themen.

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