Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) – was ist zu beachten?
Seit Inkrafttreten des WiEReG im Jahr 2018 sind viele Unternehmen in Österreich verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Eigentümer:innen an ein zentrales Register zu melden. Das Ziel: mehr Transparenz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Doch trotz der klaren Rechtslage sind viele Eintragungen fehlerhaft oder gar nicht erfolgt – mit zum Teil empfindlichen Strafen. Wir zeigen, was Sie wissen und beachten müssen.
Was ist das WiEReG?
Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) verpflichtet juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften zur Meldung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer:innen an ein zentrales Register beim Bundesministerium für Finanzen.
Das Register soll:
Transparenz schaffen, wer hinter juristischen Strukturen steht
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern
Behörden, Kreditinstituten, Notar:innen und Steuerberater:innen den Zugriff auf Eigentümerstrukturen erleichtern
Wer ist meldepflichtig?
Die Meldepflicht gilt unter anderem für:
GmbHs
AGs
OGs, KGs, GmbH & Co KGs
Privatstiftungen
Vereine (eingeschränkt)
Nicht meldepflichtig sind z. B.:
Einzelunternehmen
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR)
Eingetragene Erwerbstätige ohne juristische Struktur
Gesellschaften, bei denen ausschließlich natürliche Personen beteiligt sind
Wer gilt als wirtschaftliche:r Eigentümer:in?
Wirtschaftliche Eigentümer:innen sind natürliche Personen, die direkt oder indirekt:
mehr als 25 % der Kapitalanteile halten oder
mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder
auf sonstige Weise kontrollierenden Einfluss auf das Unternehmen ausüben
Fehlt eine klar identifizierbare Person, gilt die oberste Führungsebene (Geschäftsführer:in, Vorstand) als wirtschaftliche Eigentümer:in.
Was ist zu melden?
Die Meldung umfasst u. a.:
Name, Geburtsdatum, Wohnsitzstaat
Staatsangehörigkeit
Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses (z. B. Kapital- oder Stimmrechtsanteil)
Wichtig: Auch indirekte Beteiligungen über zwischengeschaltete Gesellschaften müssen gemeldet werden – oft ein unterschätztes Problem in der Praxis.
Fristen und laufende Verpflichtungen
Die Erstmeldung muss binnen vier Wochen nach Gründung oder Strukturänderung erfolgen.
Änderungen (z. B. neue Gesellschafter:innen, Kapitalerhöhungen) sind innerhalb eines Monats zu melden.
Auch wenn keine Änderung, ist jährlich eine Meldung einzureichen.
Sanktionen bei Versäumnissen
Wer die Meldepflichten verletzt, riskiert:
Zwangsstrafen (bis zu 5.000 Euro)
Verwaltungsstrafen bei vorsätzlichem Verstoß (bis zu 200.000 Euro)
Einschränkungen bei Firmenbucheintragungen oder Bankgeschäften
Auch fehlerhafte oder verspätete Meldungen können geahndet werden.
Digitaler Zugriff und Nutzung
Das Register ist zugänglich für:
Behörden und FMA
Verpflichtete nach dem FM-GwG (z. B. Banken, Notar:innen)
Steuerberater:innen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten
Öffentliche Einsicht ist nur eingeschränkt möglich – z. B. für ausgewählte Grunddaten über das Unternehmensserviceportal (USP).
Was muss ich als Unternehmer:in konkret tun?
Eigentümerstruktur analysieren – auch bei Beteiligungsgesellschaften
Meldepflicht feststellen
Erstmeldung über FinanzOnline oder über den Steuerberater vornehmen
Jährliche Meldung nicht vergessen
Änderungen laufend melden
Unser Fazit
Das WiEReG ist mehr als ein bürokratischer Akt – es ist Teil eines europaweiten Transparenzsystems. Eine fehlende oder fehlerhafte Meldung kann nicht nur teuer werden, sondern auch operative Probleme verursachen (z. B. bei Bankgeschäften oder Förderanträgen).
Wir bei Simplify Tax prüfen für Sie:
ob Ihr Unternehmen meldepflichtig ist
wie Ihre Eigentümerstruktur korrekt darzustellen ist
ob und welche Änderungen bereits übermittelt wurden
welche Fristen aktuell anstehen
Unser Ziel: Keine Versäumnisse – keine Strafen – keine Unsicherheit.
Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 16.10.2025. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.
Director I Steuerberaterin
Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.