Wichtige Änderungen ab 2026: Was sich in Lohnverrechnung und Arbeitsrecht konkret ändert
Mit 2026 treten zahlreiche gesetzliche und kollektivvertragliche Änderungen in Kraft. Viele davon betreffen unmittelbar die Lohnverrechnung, arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen und die Dokumentationspflichten von Unternehmen.
Dieser Beitrag gibt einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Neuerungen – mit Fokus auf deren praktische Auswirkungen.
1. Lohnverrechnung & Sozialversicherung
Anmeldung zur Sozialversicherung
Ab 01.01.2026 muss bei der Anmeldung zusätzlich das vereinbarte Arbeitszeitausmaß gemeldet werden. Diese Verpflichtung gilt auch für kurzfristige oder fallweise Beschäftigungen.
Jahreslohnzettel (L16)
Der L16 wird deutlich erweitert. Künftig sind unter anderem gesondert auszuweisen:
Sachbezüge (inkl. Details zu KFZ)
steuerfreie Zuschläge gemäß § 68 EStG
Essensbons
Kostenersätze (z. B. für Ladeinfrastruktur oder Stromkosten)
Diese Erweiterungen erfordern eine frühzeitige Abstimmung und vollständige Datengrundlage.
Geringfügige Beschäftigungen
Mehrfach geringfügig Beschäftigte unterliegen künftig unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitslosenversicherung. Gleichzeitig gelten strengere Regelungen für den Bezug von Arbeitslosengeld bei paralleler geringfügiger Beschäftigung.
2. Steuerliche Änderungen bei Entgelten
Feiertagsarbeitsentgelt
Dieses wird ab 2026 ausdrücklich in den Katalog der begünstigten Zuschläge aufgenommen und kann innerhalb der bestehenden Grenzen steuerfrei behandelt werden.
Überstundenzuschläge
Für das Jahr 2026 gelten klare Grenzen für die Steuerfreiheit:
max. 15 Überstunden pro Monat
Zuschläge bis max. 50 %
maximal EUR 170 pro Monat steuerfrei
Darüber hinausgehende Beträge sind steuerpflichtig.
3. Dokumentation & Nachweispflichten
Dienstreisen
Die Anforderungen an die Dokumentation werden deutlich verschärft. Jede Dienstreise muss einzeln und nachvollziehbar erfasst werden, inklusive:
Zeitangaben (Abreise/Ankunft)
Reiseziel und -zweck
Kostenaufstellung
Fehlende oder pauschale Aufzeichnungen führen dazu, dass steuerfreie Ersätze verloren gehen können.
Fahrtenbuch & KM-Geld
Auch bei Fahrtenbüchern sind detaillierte Angaben erforderlich (Fahrzeug, Strecke, Zweck, Kilometerstände). Nur so bleibt die steuerliche Anerkennung gewährleistet.
4. Sachbezug & Kostenersätze
Spezialfahrzeuge
Die Ausnahmen vom Sachbezug werden erweitert, insbesondere für:
Montagefahrzeuge
Fahrzeuge ohne überwiegende Personenbeförderung (z. B. Kastenwagen)
Wichtig: Eine private Nutzung muss nachweislich untersagt werden.
Öffentliche Verkehrsmittel
Kostenersätze für Öffi-Tickets können künftig auch pauschal berücksichtigt werden – gedeckelt mit den Kosten des Klimatickets.
5. Branchenspezifische Regelungen
Trinkgeld
Trinkgelder bleiben unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, sind jedoch sozialversicherungspflichtig. Die bestehenden Pauschalen werden angepasst und teilweise ausgeweitet.
Schwerarbeit
Bestimmte Pflegeberufe werden neu als Schwerarbeit eingestuft, sofern definierte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Schichtarbeit, überwiegende Pflegetätigkeit).
6. Arbeitsrechtliche Änderungen
Kündigungsfristen bei Arbeiter:innen (Saisonausnahmen)
Saisonausnahmen bleiben nur dann zulässig, wenn entsprechende kollektivvertragliche Regelungen bereits bestehen. Neue Ausnahmen sind nicht mehr möglich.
Aufenthaltstitel „Grenzgänger“
Ab Dezember 2025 wird ein eigener Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige eingeführt, die grenzüberschreitend tätig sind.
Hitzeschutzverordnung
Ab 2026 gelten verpflichtende Maßnahmen zum Schutz von Arbeitnehmer bei Hitze und UV-Strahlung, insbesondere für Tätigkeiten im Freien.
7. Prüfungs- und Haftungsthemen
Pauschale Prüfungsabgabe
Bei unzureichender Dokumentation kann künftig eine pauschale Abgabe festgesetzt werden – auch ohne konkrete Zuordnung zu einzelnen Dienstnehmern.
Scheinunternehmen
Neue Indikatoren (z. B. Rückstände bei Abgaben) erhöhen das Risiko, als Scheinunternehmen eingestuft zu werden.
8. Kollektivvertragliche Neuerungen
Handel
Möglichkeit zur Arbeitszeiterhöhung bei Teilzeit
Erweiterung der Samstagsregelungen
Rückverrechnung von Urlaubsbeihilfen unter bestimmten Bedingungen
Information & Consulting / IT
Erhöhung von Taggeld und KM-Geld
Anpassungen bei Reisezeiten und deren Vergütung
9. Zulagen & steuerfreie Leistungen
Erschwernis- und Infektionszulagen
Die steuerfreie Behandlung setzt eine klare Dokumentation sowie ein Überwiegen der belastenden Tätigkeit voraus.
Schmutzzulage
Neue Richtwerte definieren die steuerliche Angemessenheit. Ohne entsprechende Nachweise besteht das Risiko einer steuerlichen Umqualifizierung.
10. Weitere praxisrelevante Themen
Wohnbauförderungsbeitrag in Wien wird erhöht
Veranlagungspflicht für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer
Kontrollsechstel entfällt bei Teilpension
Neue Haftungsregelungen bei Arbeitskräfteüberlassung im Baugewerbe
Anpassungen bei Vordienstzeiten im Gastgewerbe
Regelungen zur Fehlgeldentschädigung
Fazit
Die Änderungen ab 2026 sind umfassend und betreffen zahlreiche Bereiche gleichzeitig. Besonders im Fokus stehen dabei:
erhöhte Dokumentationspflichten
detailliertere Anforderungen in der Lohnverrechnung
strengere steuerliche Rahmenbedingungen
Unser Tipp:
Prüfen Sie Ihre internen Abläufe rechtzeitig – insbesondere in der Lohnverrechnung und bei der Dokumentation. Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung.
Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 30.04.2026. Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen übernehmen. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Visuelle Gestaltung: Vesna Jokic
Quelle: https://www.staerk-pv.at/
Mag. Dimitar Zlatev ist Steuerberater und Managing Director von Simplify Tax Steuerberatung. Er unterstützt Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen steuerlichen Fragen als kompetenter Partner. Bei komplexen Sachverhalten kreiert er verständliche und umsetzbare Lösungen.