Wenn die Finanz zur Hausdurchsuchung kommt - Steuerfahndung ermittelt im Wiener Taxigewerbe
Das Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) führte Anfang September großangelegte Durchsuchungen bei einer Unternehmerfamilie mit mehreren Taxiunternehmen durch. Dabei wurden Luxusautos, Bargeld und Uhren im Millionenwert beschlagnahmt, ein Spürhund erschnüffelte 60.000 Euro. Die Ermittlungen wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung in Millionenhöhe laufen, Beweismittel wurden umfangreich sichergestellt.
Dieser Fall, der in den letzten Tagen den Medien zu entnehmen war, zeigt welche Möglichkeiten die Finanz hat, um Steuerhinterziehung zu verfolgen. In diesem Fall ist von einer Hausdurchsuchung beim Beschuldigen, hier der Taxiunternehmer, auszugehen.
Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?
Bei einer Hausdurchsuchung werden hauptsächlich Beweismittel gesammelt, die eine Finanzstraftat belegen sollen. Dabei werden unter anderem Aufzeichnungen in Form von Ordnern, Heften, Belegen, etc. beschlagnahmt. In Zeiten von Digitalisierung und Automatisierung sind vor allem Mobiltelefone, Server, Laptops und ähnliches oft wichtiger und liefern oft mehr gelastendes Material.
Die auf dieser Weise ermittelten Informationen werden ausgewertet und unter anderem auf verkürzte Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen untersucht. Dabei können jedoch auch andere Delikte „zufällig“ entdeckt werden.
Hausdurchsuchungen finden oft in der Früh statt. Dabei werden die Beschuldigen in deren Geschäftsräumlichkeiten oder an deren Wohnsitz aufgesucht. In manchen Fällen werden auch Fahrzeuge, Lager, Kellerabteile, etc. durchsucht.
Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?
An dieser Stelle einige Tipps im Falle einer Hausdurchsuchung:
1. Ruhe bewahren: Schulen Sie insbesondere Empfang und Sekretariat für den Ernstfall. Machen Sie allen Mitarbeitenden klar: keine Panik, keine inhaltlichen Gespräche mit den Beamten.
2. Interne und externe Kontaktpersonen: Verständigen Sie sofort die Geschäftsleitung (Mobilnummern griffbereit halten). Nominieren Sie hausinterne Ansprechpersonen (leitende Mitarbeiter), die mit Abläufen, Rechten und Pflichten vertraut sind. Informieren Sie unverzüglich Anwält:innen, Steuerberater:innen und weitere Vertrauenspersonen.
3. Empfang der Behörden: Bitten Sie die Beamten in ein Besprechungszimmer, um Kund:innen und andere Mitarbeitende nicht zu beunruhigen. Kaffee und Wasser dürfen angeboten werden, ohne dass der Eindruck einer Beeinflussung entsteht. Warten Sie auf die Ankunft von Geschäftsleitung und Anwält:in – bis dahin keine inhaltlichen Gespräche führen.
4. Hausdurchsuchungsbefehl und Ausweise: Lassen Sie sich den Hausdurchsuchungsbefehl aushändigen (Grund prüfen, evtl. Unterlagen freiwillig herausgeben).Verlangen Sie die Dienstausweise der leitenden Beamt:innen und fertigen Sie Kopien an.
5. Gemeinsames Vorgehen mit der Geschäftsleitung und Anwält:in oder Steuerberater:in: Gemeinsames Studium der Durchsuchungsanordnung und kurze Sachverhaltsklärung. Beginnen Sie ein eigenes Protokoll (anwesende Personen, wesentliche Handlungen, Zeitpunkte). Ziehen Sie bei IT-Bezug den IT-Verantwortlichen hinzu, um Daten gezielt zu isolieren.
6. Rechte wahren: Bei Berufsgeheimnisträgern: gegen die Durchsuchung aussprechen, auf Aussageverweigerungsrecht hinweisen, Widerspruch zur Sicherstellung erklären, Versiegelung beantragen und alles protokollieren lassen. Schweigen Sie zu informellen Fragen – keine spontanen Auskünfte geben. Klären Sie vor einer Vernehmung: Beschuldigter oder Zeug:in (bei Beschuldigten keine Aussage- oder Wahrheitspflicht).
7. Dokumentation und Kooperation: Fotografieren Sie die durchsuchten Räume, Kästen und dokumentieren Sie parallel die beschlagnahmten Unterlagen. Verlangen Sie eine detaillierte Liste der beschlagnahmten Dokumente. Filmaufnahmen sind erlaubt, jedoch ausschließlich zur internen Dokumentation. Bei elektronischen Daten: kooperieren Sie mit den IT-Beamt:innen, um gezielt nur relevante Verzeichnisse und Konten freizugeben – so lassen sich „Zufallsfunde“ vermeiden.
8. Sicherung eigener Arbeitsfähigkeit: Fertigen Sie Kopien von wichtigen Geschäftsunterlagen (z. B. Kundendaten, Belege) an, die Sie für den laufenden Betrieb benötigen. Lassen Sie nach Möglichkeit Kopien von Festplatten anfertigen, um den gleichen Informationsstand wie die Behörden zu behalten.
Fazit: Vorbereitung schützt – und sichert Handlungsfähigkeit
Der Fall rund um das Wiener Taxigewerbe zeigt eindrücklich, wie entschlossen die Finanzverwaltung gegen vermutete Abgabenverkürzungen vorgeht. Hausdurchsuchungen sind dabei kein Einzelfall, sondern ein etabliertes Mittel im Rahmen finanzstrafrechtlicher Ermittlungen.
Für Unternehmer:innen und Kanzleien gilt daher: Es lohnt sich, interne Abläufe auf den Ernstfall vorzubereiten – organisatorisch, personell und rechtlich.
Bei Simplify Tax unterstützen wir unsere Klient:innen nicht nur bei der Prävention von finanzstrafrechtlichen Risiken, sondern auch im Krisenfall. Ob Schulung von Mitarbeitenden, Notfallpläne oder Begleitung im Prüfungsverfahren – wir sind an Ihrer Seite. Denn wer vorbereitet ist, schützt nicht nur seine Rechte, sondern auch die Stabilität des laufenden Geschäftsbetriebs.
Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 19.09.2025. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.
Mag. Dimitar Zlatev ist Steuerberater und Managing Director von Simplify Tax Steuerberatung. Er unterstützt Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen steuerlichen Fragen als kompetenter Partner. Bei komplexen Sachverhalten kreiert er verständliche und umsetzbare Lösungen.