Serie zu Umgründungen - Teil 1
Unternehmen entwickeln sich ständig weiter – sie wachsen, verändern ihre Eigentümerstruktur oder passen sich neuen Märkten an. Damit solche Umstrukturierungen steuerlich neutral erfolgen können, gibt es das Umgründungssteuergesetz (UmgrStG). Dieses Gesetz ermöglicht es, bestimmte Unternehmensänderungen ohne sofortige Steuerbelastung durchzuführen.
Was ist eine Umgründung?
Eine Umgründung ist eine rechtliche und wirtschaftliche Neuordnung eines Unternehmens oder Konzerns. Typische Ziele sind:
die Optimierung der Unternehmensstruktur,
die Vorbereitung einer Nachfolge,
die Trennung von Geschäftsbereichen, oder
die steuerneutrale Übertragung von Vermögen auf eine andere Gesellschaft.
Damit eine Umgründung steuerlich begünstigt ist, muss sie nach den Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes erfolgen.
Das Umgründungssteuergesetz (UmgrStG)
Das UmgrStG regelt die steuerliche Behandlung von sieben Umgründungsarten:
Verschmelzung
Umwandlung
Einbringung
Zusammenschluss
Realteilung
Spaltung
Zentraler Grundsatz ist die sogenannte Buchwertfortführung. Das bedeutet: Vermögen und stille Reserven werden steuerlich so behandelt, als wären sie nie veräußert worden. Damit bleibt die Umgründung steuerneutral.
Voraussetzungen
Damit eine Umgründung steuerlich begünstigt ist, müssen u. a. folgende Punkte erfüllt sein:
Es liegt eine der im UmgrStG genannten Umgründungsarten vor.
Es wird ein schriftlicher Umgründungsvertrag erstellt.
Die steuerliche Rückwirkung (in der Regel auf den Beginn des Wirtschaftsjahres) ist eindeutig festgelegt.
Die Umgründung wird fristgerecht beim Finanzamt eingereicht.
Fazit
Das Umgründungssteuergesetz ist ein mächtiges Werkzeug für die strategische Unternehmensgestaltung. Ob zur Nachfolgeplanung, Konzernbildung oder Risikoabtrennung – wer die Spielregeln kennt, kann Betriebe effizient und steuerneutral neu strukturieren. In den folgenden Artikeln dieser Serie informieren wir Sie über die verschiedensten Umgründungsarten im Detail.
Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 01.12.2025. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.
Mag. Dimitar Zlatev ist Steuerberater und Managing Director von Simplify Tax Steuerberatung. Er unterstützt Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen steuerlichen Fragen als kompetenter Partner. Bei komplexen Sachverhalten kreiert er verständliche und umsetzbare Lösungen.