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Donnerstag, 27.11.2025

Serie zu Holding Strukturen - Teil 2

Nachdem wir die Grundlagen und die Gründung einer Holding-GmbH betrachtet haben, widmen wir uns nun den praktischen Fragen: Welche steuerlichen Vorteile bietet die Holding? Welche Pflichten sind zu beachten? Und in welchen Fällen lohnt sich die Struktur tatsächlich?

 

Steuerliche Vorteile der Holding-GmbH

Einer der größten Vorteile einer Holding liegt im österreichischen Körperschaftsteuergesetz (§ 10 KStG): Dividenden aus inländischen oder EU-ausländischen Tochtergesellschaften sind grundsätzlich auf Ebene der Muttergesellschaft steuerfrei.

Auch Veräußerungsgewinne von Beteiligungen an EU-Tochtergesellschaften sind beim Verkauf von Beteiligungen steuerfrei, sofern die Beteiligung mindestens 10 % beträgt und ein Jahr gehalten wurde. Dadurch können Gewinne innerhalb des Konzerns steuerneutral reinvestiert werden, ohne sofortige Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter:innen.

Ein weiterer Vorteil ist die Haftungstrennung: Vermögen und operative Risiken werden klar voneinander getrennt. Die Holding kann auch als zentrale Finanzierungsstelle für neue Projekte fungieren („Cash-Pooling“).

 

Nachteile und steuerliche Pflichten

Wo Vorteile bestehen, lauern auch Verpflichtungen:

  • Die Holding ist eine eigenständige juristische Person – mit allen Pflichten wie Buchführung, Jahresabschluss, Körperschaftsteuererklärung und eventuell notwendigen Meldungen nach dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG).

  • Ausschüttungen an natürliche Personen unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 %.

  • Eine Holding verursacht zusätzliche Verwaltungs- und Beratungskosten, insbesondere bei mehreren Tochtergesellschaften.

Zudem müssen Missbrauchsbestimmungen (§ 22 BAO) beachtet werden: Die Holding darf nicht ausschließlich zum Zweck der Steuervermeidung errichtet werden, sondern muss wirtschaftlich nachvollziehbare Gründe haben.

 

Wann lohnt sich eine Holding?

Eine Holding-Struktur ist unter anderem besonders sinnvoll, wenn:

  • mehrere operative Gesellschaften geführt werden oder geplant sind,

  • Gewinne langfristig im Unternehmen bleiben sollen (Reinvestition statt Ausschüttung),

  • eine Unternehmensnachfolge oder ein Beteiligungsverkauf absehbar ist,

  • Vermögenswerte – etwa Immobilien, Beteiligungen oder Markenrechte – getrennt geschützt werden sollen.

Weniger geeignet ist eine Holding bei kleinen Einpersonen-GmbHs oder wenn keine weiteren Tochtergesellschaften oder Vermögenswerte aufgebaut werden sollen. In solchen Fällen überwiegt oft der administrative Aufwand. Dennoch kann es sich in Einzelfällen auch hier manchmal lohnen.

 

Fazit

Die Holding-GmbH ist ein wirkungsvolles Instrument der strategischen Steuer- und Vermögensplanung. Richtig eingesetzt, kann sie Steuern sparen, Haftungsrisiken minimieren und Nachfolgeregelungen erleichtern.
Doch die Struktur muss zur individuellen Situation passen – eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Eine sorgfältige steuerliche Planung und laufende Begleitung durch Ihre Steuerberater:innen sind daher entscheidend. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 27.11.2025. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.

Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Director I Steuerberaterin

Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.

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