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Montag, 16.03.2026

Mehr Unterstützung für Unternehmensgründer:innen – Gründerbonuserhöhung

Der Start in die Selbstständigkeit ist oft mit vielen Fragen verbunden – von der Wahl der passenden Rechtsform über steuerliche Verpflichtungen bis hin zur laufenden Buchhaltung. Gerade in der Anfangsphase kann eine professionelle Beratung dabei helfen, typische Fehler zu vermeiden. Um Gründer:innen den Einstieg zu erleichtern und den Zugang zu steuerlicher Beratung zu fördern, wurde der sogenannte Gründerbonus der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen kürzlich erhöht.

 

Was steckt hinter dem Gründerbonus?

Der Gründerbonus ist Teil der Initiative „niemals-ohne“. Ziel dieser Initiative ist es, Personen, die ein Unternehmen gründen, bereits in der Anfangsphase ihrer unternehmerischen Tätigkeit mit qualifizierter steuerlicher Beratung in Kontakt zu bringen und ihnen wichtige Informationen rund um die Unternehmensgründung bereitzustellen.

Im Rahmen dieser Förderung erhalten Gründer:innen einen finanziellen Zuschuss zu ihrer ersten Beratung durch eine Steuerberatungskanzlei. Der Bonus wurde kürzlich von 200 Euro auf 250 Euro erhöht und soll dazu beitragen, einen Teil der anfänglichen Kosten einer Unternehmensgründung zu reduzieren.

Die Förderung richtet sich an Jungunternehmer:innen im Sinne des NeuFöG (Neugründungs-Förderungsgesetz) und soll gleichzeitig einen Anreiz schaffen, steuerliche Fragen bereits zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit professionell zu klären.

 

Wie funktioniert die Beantragung?

Die Beantragung des Gründerbonus erfolgt online und ist in wenigen Schritten möglich:

1.    Registrierung auf www.gründerbonus.at

2.    Nachweis über Unternehmensgründung hochladen

3.    Erste Honorarnote vom Steuerberater, die im Zusammenhang mit der Gründung ausgestellt wurde, hochladen

4.    Unterlagen werden durch die KSW geprüft

5.    Gründerbonus wird direkt auf das Konto der Antragsteller:innen überwiesen

Wichtig ist dabei, dass der Antrag spätestens innerhalb von zwei Jahren nach dem Gründungsdatum vollständig abgeschlossen werden muss.

 

Welche Nachweise sind erforderlich?

Damit der Antrag bearbeitet werden kann, muss ein entsprechender Gründungsnachweis vorgelegt werden. Als Nachweis werden beispielsweise folgende Dokumente akzeptiert:

-       Firmenbuchauszug

-       GISA-Auszug

-       NeuFöG-Bestätigung

-       SVS-Anmeldebestätigung

-       Wirtschafts-Compass-Auszug

-       Verf24 mit Stempel

 

Voraussetzungen für die Honorarnote

Damit der Gründerbonus gewährt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen in Bezug auf die eingereichte Rechnung erfüllt sein. Die Rechnung einer Steuerberatungskanzlei muss einen Mindestbetrag von 300 Euro brutto aufweisen.

Da der Bonus direkt an die Gründer:innen ausgezahlt wird, darf dieser nicht bereits auf der Rechnung berücksichtigt oder abgezogen werden.

Wichtig ist außerdem, dass aus der Rechnung eindeutig ersichtlich ist, dass sie von einer Steuerberatungskanzlei ausgestellt wurde. Rechnungen von Bilanzbuchhalter:innen können im Rahmen dieser Förderung nicht berücksichtigt werden.

Für die Einreichung muss die Rechnung digital hochgeladen werden, beispielsweise in Form einer PDF- oder Bilddatei. Kontoauszüge gelten hingegen nicht als geeigneter Nachweis.

 

Fazit

Die Erhöhung des Gründerbonus auf 250 Euro bietet Gründer:innen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung beim Start in die Selbstständigkeit. Wer eine Unternehmensgründung plant oder kürzlich gegründet hat, sollte prüfen, ob die Voraussetzungen für diese Förderung erfüllt sind. Gerne unterstützen wir Sie in unserer Steuerberatungskanzlei bei Fragen rund um die Gründung.

Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 16.03.2026. Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen übernehmen. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Visuelle Gestaltung: Vesna Jokic

Mirlinda Spahiu, LLB. (WU)
Mirlinda Spahiu, LLB. (WU)
Associate

Mirlinda Spahiu ist Associate in der Steuerberatung bei Simplify Tax Steuerberatung. Sie betreut sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen in steuerlichen Angelegenheiten. Mit Engagement, Genauigkeit und einem lösungsorientierten Ansatz begleitet sie ihre Klientinnen und Klienten verlässlich durch komplexe steuerliche Themen.

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