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Dienstag, 20.10.2026

Einkommensteuer- und SVS-Prognose: Warum sich der Blick auf das laufende Jahr lohnt

Für Selbständige ist der tatsächliche Jahresgewinn während des laufenden Jahres oft nur schwer einzuschätzen. Gleichzeitig hängen sowohl die Einkommensteuer als auch die endgültigen Sozialversicherungsbeiträge wesentlich von diesem Ergebnis ab.

Wer erst mit der fertigen Steuererklärung sieht, wie hoch Gewinn, Einkommensteuer und SVS tatsächlich ausgefallen sind, erfährt die finanzielle Konsequenz häufig erst mit deutlicher Verzögerung.

Eine Einkommensteuer- und SVS-Prognose schafft hier frühzeitig Klarheit und ermöglicht es, noch vor Jahresende sinnvoll zu reagieren.

Was wird bei einer Einkommensteuer- und SVS-Prognose berechnet?

Auf Basis der bisherigen Buchhaltung und der erwarteten Entwicklung bis Jahresende wird der voraussichtliche Jahresgewinn ermittelt.

Dadurch erhalten Sie einen Überblick über:

  • die voraussichtliche Einkommensteuer,

  • die erwartete SVS-Belastung,

  • mögliche Nachzahlungen,

  • und den notwendigen Liquiditätsbedarf.

Der große Vorteil: Sie wissen noch vor Jahresende, mit welchen zusätzlichen Abgaben Sie rechnen müssen.

Warum können SVS-Beiträge vom tatsächlichen Gewinn abweichen?

Die laufenden SVS-Beiträge werden nicht unmittelbar anhand des Gewinns des aktuellen Jahres berechnet.

Solange der Einkommensteuerbescheid für das laufende Jahr noch nicht vorliegt, arbeitet die SVS mit einer vorläufigen Beitragsgrundlage. In den ersten drei Jahren der Selbständigkeit wird dafür die gesetzliche Mindestbeitragsgrundlage herangezogen. Bei bereits länger selbständig Tätigen [AM1] [Y2] orientiert sich diese an den Einkünften des drittvorangegangenen Jahres. [AM3] [Y4] Für das Jahr 2026 werden daher beispielsweise die Einkünfte aus 2023 herangezogen.

Erst wenn der Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Jahr vorliegt, ermittelt die SVS die endgültige Beitragsgrundlage. Diese richtet sich nach den tatsächlich erzielten Einkünften des betreffenden Jahres zuzüglich der maßgeblichen vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge. [AM5] [Y6]  Auf diese Beitragsgrundlage werden anschließend die jeweiligen Beitragssätze angewendet. Bei GSVG-Pflichtversicherten betragen diese derzeit 18,5 % für die Pensionsversicherung und 6,8 % für die Krankenversicherung. Zusätzlich fallen Beiträge zur Selbständigenvorsorge von 1,53 % sowie ein fixer Beitrag zur Unfallversicherung an.

Anschließend werden die bereits bezahlten vorläufigen Beiträge mit den endgültig errechneten Beiträgen verglichen. Daraus kann sich entweder eine Nachzahlung oder eine Gutschrift ergeben.

Mit einer ESt- und SVS-Prognose kann diese Entwicklung bereits vor Jahresende abgeschätzt werden. Ist eine höhere endgültige Beitragsgrundlage zu erwarten, kann geprüft werden, ob die vorläufige Beitragsgrundlage angepasst und eine zusätzliche SVS-Zahlung noch im laufenden Jahr vorgenommen werden soll.

 

Der Vorteil einer frühzeitigen SVS-Prognose

Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zählen zu den Betriebsausgaben.

Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechner:innen können auch Vorauszahlungen auf erwartete GSVG-Nachzahlungen bereits im Zahlungsjahr als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die erwartete Nachzahlung auf einer sorgfältigen und nachvollziehbaren Schätzung beruht.

Willkürliche Überzahlungen ohne entsprechende wirtschaftliche Grundlage sind steuerlich nicht abzugsfähig

Ohne Prognose: Der steuerliche Effekt kommt möglicherweise später

Ohne laufende Prognose kann folgende Situation entstehen: Das Unternehmen erwirtschaftet in einem Jahr einen hohen Gewinn. Die laufenden SVS-Beiträge sind jedoch noch relativ niedrig. Dadurch sind im betreffenden Jahr weniger Betriebsausgaben vorhanden und der steuerpflichtige Gewinn fällt entsprechend höher aus. Die zusätzliche SVS-Nachzahlung wird erst später vorgeschrieben und bezahlt.

Der steuerliche Effekt dieser Zahlung tritt damit ebenfalls erst später ein. Die Steuerersparnis ist dadurch nicht zwingend verloren – sie wird jedoch zeitlich verschoben. Gerade bei starken Gewinnschwankungen kann diese Verschiebung steuerlich und finanziell ungünstig sein.

Mit Prognose: Steuer- und SVS-Belastung früher erkennen

Wird rechtzeitig eine Einkommensteuer- und SVS-Prognose erstellt, kann geprüft werden, ob eine Vorauszahlung der voraussichtlichen Sozialversicherungsbeträge noch im laufenden Jahr sinnvoll ist.

Dadurch können:

  • die voraussichtlichen SVS-Beiträge zeitnäher zum wirtschaftlich dazugehörigen Jahr berücksichtigt werden,

  • die Einkommensteuerbelastung für das laufende Jahr besser eingeschätzt werden,

  • Rücklagen gezielter gebildet werden,

  • und spätere Überraschungen reduziert werden.

 

Ohne Prognose verschiebt sich die Beitrags- und Steuerwirkung in Folgejahre. Mit Prognose kann die Belastung laufend besser an die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden.

Praxisbeispiel

Ein Einzelunternehmer erwartet einen Jahresgewinn von EUR 100.000. Die laufenden SVS-Vorschreibungen beruhen jedoch noch auf einem deutlich niedrigeren Einkommen.

Die Prognose zeigt, dass voraussichtlich noch EUR 15.000 an zusätzlichen SVS-Beiträgen anfallen werden.

Werden diese – nach sorgfältiger Berechnung – noch im laufenden Jahr bezahlt, können sie grundsätzlich bereits in diesem Jahr als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.

Bei einem beispielhaften Grenzsteuersatz von 40 % kann eine Betriebsausgabe von EUR 15.000 einen Einkommensteuereffekt von rund EUR 6.000 bewirken.

Die tatsächliche Auswirkung hängt selbstverständlich von der individuellen steuerlichen Situation ab.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Prognose?

In der Praxis eignen sich insbesondere die Monate Oktober bis Dezember.

Zu diesem Zeitpunkt liegen meist bereits ausreichend Buchhaltungsdaten vor, um das Jahresergebnis fundiert hochzurechnen.

Gleichzeitig bleibt noch genügend Zeit, um auf das Ergebnis zu reagieren.

Genau deshalb erstellen wir für viele unserer Klient:innen jährlich eine Einkommensteuer- und SVS-Prognose.

Fazit

Eine Einkommensteuer- und SVS-Prognose bringt vor allem eines: Planbarkeit.

Sie wissen noch vor Jahresende,

  • mit welchem Gewinn ungefähr zu rechnen ist,

  • welche Einkommensteuer voraussichtlich anfällt,

  • welche SVS-Nachzahlung entstehen könnte,

  • und ob noch Maßnahmen sinnvoll sind.

Gerade bei Einnahmen-Ausgaben-Rechner:innen kann der Zahlungszeitpunkt von SVS-Beiträgen steuerlich relevant sein.

Wer seine Zahlen früh kennt, kann noch reagieren.

Wenn Sie wissen möchten, welche Einkommensteuer- und SVS-Belastung für Sie im laufenden Jahr voraussichtlich entsteht, erstellen wir gerne eine individuelle Prognose. So erhalten Sie rechtzeitig eine belastbare Grundlage für Ihre Steuer- und Liquiditätsplanung.

 

Quellen

  • § 4 Abs. 4 EStG 1988 – Betriebsausgaben und Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.

  • § 19 EStG 1988 – zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben.

  • EStR 2000, insbesondere Rz 4623 – Vorauszahlungen auf erwartete GSVG-Nachzahlungen.

  • SVS.at

  • Bild: Eigene Darstellung, 2026


Hüseyin Alimli
Hüseyin Alimli
Associate

Hüseyin Alimli ist Associate bei der Simplify Tax Steuerberatung. Er betreut sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und berät diese in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Mit einem strukturierten, präzisen und lösungsorientierten Ansatz unterstützt er seine Klientinnen und Klienten insbesondere in den Bereichen Steuerplanung und Steuergestaltung und vertritt sie verlässlich gegenüber Finanzbehörden und anderen Behörden.

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