Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2026 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt). Die Aufwertungszahl für 2026 beträgt 1,073. Mit dieser werden u.a. die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.
Achtung: für das Jahr 2026 bleibt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze laut Budgetbegleitgesetz 2025 unverändert.
Bei Wegfall oder bei geringem Einkommen betragen die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag für das Jahr 2026 voraussichtlich:
Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 20.10.2025. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.
Quelle: © by ÖGSW- Klienten- und KollegenInfo, Stand 20.10.2025
Mag. Dimitar Zlatev ist Steuerberater und Managing Director von Simplify Tax Steuerberatung. Er unterstützt Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen steuerlichen Fragen als kompetenter Partner. Bei komplexen Sachverhalten kreiert er verständliche und umsetzbare Lösungen.