Beitrags Bild: Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) – was ist zu beachten?
Donnerstag, 16.10.2025

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) – was ist zu beachten?

Seit Inkrafttreten des WiEReG im Jahr 2018 sind viele Unternehmen in Österreich verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Eigentümer:innen an ein zentrales Register zu melden. Das Ziel: mehr Transparenz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Doch trotz der klaren Rechtslage sind viele Eintragungen fehlerhaft oder gar nicht erfolgt – mit zum Teil empfindlichen Strafen. Wir zeigen, was Sie wissen und beachten müssen.

 

Was ist das WiEReG?

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) verpflichtet juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften zur Meldung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer:innen an ein zentrales Register beim Bundesministerium für Finanzen.

Das Register soll:

  • Transparenz schaffen, wer hinter juristischen Strukturen steht

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern

  • Behörden, Kreditinstituten, Notar:innen und Steuerberater:innen den Zugriff auf Eigentümerstrukturen erleichtern

 

Wer ist meldepflichtig?

Die Meldepflicht gilt unter anderem für:

  • GmbHs

  • AGs

  • OGs, KGs, GmbH & Co KGs

  • Privatstiftungen

  • Vereine (eingeschränkt)

Nicht meldepflichtig sind z. B.:

  • Einzelunternehmen

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR)

  • Eingetragene Erwerbstätige ohne juristische Struktur

  • Gesellschaften, bei denen ausschließlich natürliche Personen beteiligt sind

 

Wer gilt als wirtschaftliche:r Eigentümer:in?

Wirtschaftliche Eigentümer:innen sind natürliche Personen, die direkt oder indirekt:

  • mehr als 25 % der Kapitalanteile halten oder

  • mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder

  • auf sonstige Weise kontrollierenden Einfluss auf das Unternehmen ausüben

Fehlt eine klar identifizierbare Person, gilt die oberste Führungsebene (Geschäftsführer:in, Vorstand) als wirtschaftliche Eigentümer:in.

 

Was ist zu melden?

Die Meldung umfasst u. a.:

  • Name, Geburtsdatum, Wohnsitzstaat

  • Staatsangehörigkeit

  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses (z. B. Kapital- oder Stimmrechtsanteil)

Wichtig: Auch indirekte Beteiligungen über zwischengeschaltete Gesellschaften müssen gemeldet werden – oft ein unterschätztes Problem in der Praxis.

 

Fristen und laufende Verpflichtungen

  • Die Erstmeldung muss binnen vier Wochen nach Gründung oder Strukturänderung erfolgen.

  • Änderungen (z. B. neue Gesellschafter:innen, Kapitalerhöhungen) sind innerhalb eines Monats zu melden.

Auch wenn keine Änderung, ist jährlich eine Meldung einzureichen.

 

Sanktionen bei Versäumnissen

Wer die Meldepflichten verletzt, riskiert:

  • Zwangsstrafen (bis zu 5.000 Euro)

  • Verwaltungsstrafen bei vorsätzlichem Verstoß (bis zu 200.000 Euro)

  • Einschränkungen bei Firmenbucheintragungen oder Bankgeschäften

Auch fehlerhafte oder verspätete Meldungen können geahndet werden.

 

Digitaler Zugriff und Nutzung

Das Register ist zugänglich für:

  • Behörden und FMA

  • Verpflichtete nach dem FM-GwG (z. B. Banken, Notar:innen)

  • Steuerberater:innen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten

Öffentliche Einsicht ist nur eingeschränkt möglich – z. B. für ausgewählte Grunddaten über das Unternehmensserviceportal (USP).

 

Was muss ich als Unternehmer:in konkret tun?

  1. Eigentümerstruktur analysieren – auch bei Beteiligungsgesellschaften

  2. Meldepflicht feststellen

  3. Erstmeldung über FinanzOnline oder über den Steuerberater vornehmen

  4. Jährliche Meldung nicht vergessen

  5. Änderungen laufend melden

 

Unser Fazit

Das WiEReG ist mehr als ein bürokratischer Akt – es ist Teil eines europaweiten Transparenzsystems. Eine fehlende oder fehlerhafte Meldung kann nicht nur teuer werden, sondern auch operative Probleme verursachen (z. B. bei Bankgeschäften oder Förderanträgen).

Wir bei Simplify Tax prüfen für Sie:

  • ob Ihr Unternehmen meldepflichtig ist

  • wie Ihre Eigentümerstruktur korrekt darzustellen ist

  • ob und welche Änderungen bereits übermittelt wurden

  • welche Fristen aktuell anstehen

Unser Ziel: Keine Versäumnisse – keine Strafen – keine Unsicherheit.

Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 16.10.2025. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.

Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Director I Steuerberaterin

Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.

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