Beitrags Bild: Neue Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
Donnerstag, 09.10.2025

Neue Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

Die Kraft der Sonne selbst nutzen – Photovoltaik in Kombination mit Stromspeicher ist eine zentrale Säule der Energiewende in Österreich. Wer 2025 investiert, kann von neuen Förderprogrammen profitieren. Wir zeigen, was aktuell gefördert wird, worauf man achten muss und wie man Fördermittel und steuerliche Rahmenbedingungen optimal nutzt.

 

Aktuelle Förderprogramme und Rahmenbedingungen

  1. Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetz (EAG) – Investitionszuschüsse: Seit 2025 gibt es fixe Zuschüsse über das EAG für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Gefördert werden z. B. Anlagen ab 5 kWp beziehungsweise Speicher ab 5 kWh.

  2. Bundesweite Stromspeicher‑Förderung: Über den Klima- und Energiefonds sowie weitere Programme werden Stromspeicher gefördert. Voraussetzung ist häufig, dass der Speicher in Verbindung mit einer PV‑Anlage steht. Es gibt technische Mindestanforderungen – z. B. eine bestimmte nutzbare Kapazität, fachgerechte Installation, und oft auch, dass die Projekte rechtzeitig registriert werden.

  3. Regionalförderungen der Bundesländer: Viele Bundesländer bieten zusätzliche Zuschüsse oder Boni. Diese sind oft kombinierbar mit Bundesförderungen, manchmal mit Besonderheiten wie Höchstwerten oder bestimmten Beschränkungen. Wer sich konkret informiert, kann durch Landeszuschüsse die Förderung deutlich erhöhen.

  4. „Made in Europe“‑Bonus und Qualitätserfordernisse: Für Komponenten wie Module, Wechselrichter und Speicher aus europäischer Herstellung gibt es seit 2025 teils zusätzliche Zuschläge („Made in Europe“) in einigen Programmen. Außerdem werden Qualitätsanforderungen in den Förderrichtlinien stärker betont.

  5. Mehrwertsteuerbefreiung (bis zu einem bestimmten Zeitpunkt): In bestimmten Fällen und für bestimmte Anlagengrößen galt in der Vergangenheit (bis 2025) eine Umsatzsteuerbefreiung („Nullsteuersatz“) für PV‑Anlagen bis etwa 35 kWp. Diese Regelung läuft aus bzw. wurde geändert. Wer jetzt plant, sollte prüfen, ob und wie diese Befreiung noch zur Anwendung kommt oder ob stattdessen die Förderung über das EAG relevant wird.

 

Worauf Sie als Investor/Jahr zuhause beachten sollten

Damit Förderungen gewährt werden und Sie steuerlich optimal profitieren, beachten Sie:

  • Antrag vor Inbetriebnahme stellen: Viele Förderprogramme verlangen, dass der Antrag vor der Errichtung/Inbetriebnahme eingereicht wird.

  • Technische Mindestanforderungen prüfen: Das können z. B. Mindestkapazität des Speichers in kWh, Verhältnis Speicherleistung zu PV‑Leistung, fachgerechte Installation oder bestimmte Effizienz-/Qualitätsstandards sein.

  • Kombinierbarkeit von Bundes‑ und Landesförderungen: Prüfen, ob Landesförderung zusätzlich zu Bundesförderung möglich ist. Nicht immer sind beide gleichzeitig erlaubt.

  • Budget und Fördercalls im Blick behalten: Viele Programme werden in sogenannten Calls ausgeschrieben mit begrenztem Budget. Registrierung, vollständige Unterlagen und rechtzeitiges Einreichen sind entscheidend.

  • Steuern & Abschreibung: Neben Förderungen lohnt es, auf steuerliche Rahmenbedingungen zu achten. Dazu gehören steuerlicher Aufwand, Abschreibung von Investitionskosten, Meldung bei der Finanzbehörde etc.

 

Steuerliche Aspekte & Finanzierung

  • Die Investitionskosten, Förderzuschüsse und evtl. Boni mindern oder beeinflussen die steuerliche Bemessung – z. B. bei der Abschreibung (AfA) und beim Vorsteuerabzug, soweit relevant.

  • Wenn Stromspeicher und PV‑Anlage gewerblich genutzt werden, sind Vorsteuerabzug, Betriebsausgaben und Abschreibungen relevant.

  • Bei privat genutzten Anlagen lohnt es, die steuerliche Belastung von Gewinn‑ und Kostenrechnungen durchzurechnen.

 

Beispiel zur Veranschaulichung

Ein Haushalt plant eine PV‑Anlage mit 10 kWp Leistung sowie einen dazugehörigen Stromspeicher mit nutzbarer Kapazität von 10 kWh:

  • Förderung über EAG: Investitionszuschuss X € für PV‑Anlage + Speicher

  • Landesförderung könnte zusätzlich noch Y % Zuschuss bringen

  • Technische Mindestgrößen müssen erfüllt sein

  • Steuerlich: Anschaffungskosten um Förderung vermindern, Abschreibung ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Vorsteuerabzug falls gewerblich

Der genaue Betrag und die Amortisation hängen stark von Eigenverbrauchsanteil, Einspeisevergütung / Marktprämie und Stromkosten ab.

 

Fazit

Die Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher in Österreich sind 2025 attraktiv und vielfältig. Wer gut vorbereitet ist, kann sowohl Fördergelder als auch steuerliche Vorteile nutzen.

 

Unsere Empfehlung:

  • Vor Planung frühzeitig informieren, alle Förderprogramme prüfen

  • Angebote bzw. technische Daten sorgfältig dokumentieren

  • Antragstellung rechtzeitig und vollständig vorbereiten

  • Steuerliche Beratung zur Finanzierung, Vorsteuer und Abschreibung in Anspruch nehmen

Wenn Sie möchten, können wir gemeinsam prüfen, welche Förderungen für Ihre spezifische Situation (Haus, Größe, Nutzung, Bundesland) in Frage kommen, und einen Förder‑ und Steuerplan erstellen, damit Ihre Investition maximal effizient wird.

Hinweis: Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Stichtag 09.10.2025. Eine Anpassung an eventuelle rechtliche Änderungen wird in diesem Artikel nicht vorgenommen.

 

Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Anna Pasquale, LL.M. (WU) BSc (WU)
Director I Steuerberaterin

Anna Pasquale ist Steuerberaterin und Director von Simplify Tax Steuerberatung. Sie konzentriert sich darauf, maßgeschneiderte Lösungen für ihre Klienten zu finden. Mit einem klaren Blick für Details und einem proaktiven Ansatz unterstützt sie Unternehmen und Privatpersonen, ihre steuerlichen Herausforderungen effektiv zu meistern.

© 2024 Simplify Tax