Corona – Hilfsfonds

Im Folgenden haben wir für Sie die aktuellen Informationen über den neu beschlossenen Corona-Hilfsfonds zusammengefasst:

Es handelt sich hierbei um einen Fonds, der sich aus zwei Komponenten zusammensetzt: Kreditgarantie der Republik und Betriebskostenzuschuss. Mit einem Gesamtvolumen von EUR 15 Mrd. soll der Fonds weitere wirtschaftliche Schäden aufgrund der Corona-Krise mildern. Der Corona-Hilfefonds kann von Unternehmen beantragt werden, die ihre wesentliche operative Tätigkeit im Inland ausüben und deren Liquiditätsbedarf in Österreich besteht.

Kreditgarantie der Republik:

  • iHv 90% für Betriebsmittelkredite
  • rasche Verfügbarkeit von Liquidität
  • max. 3 Monatssummen bzw. höchstens EUR 120 Millionen
  • max. 1% Zinsen (zzgl. Haftungsprovision von 0,25 – 2%)
  • Laufzeit: bis zu 5 Jahre – weitere Verlängerung auf 5 Jahre möglich
  • Auszahlung von Boni ist nur eingeschränkt möglich und darf max. Hälfte des Vorjahresbetrages umfassen
  • Keine Dividendenausschüttungen von 16.03.2020 – 15.03.2021 erlaubt
  • Antragsstellung ab 08.04.2020 über die jeweilige Hausbank möglich

Betriebskostenzuschuss:

  • Steuerfreier und nicht rückzahlbarer Betriebskostenzuschuss für bestimmte Kosten (Miete, unkündbare und notwendige vertragliche Verpflichtungen, Lizenzkosten, Strom, Gas, Gebühren für Telefon und Internet, Versicherungen, Zinsen und Aufwendungen für verderbliche bzw. saisonale Waren, deren Wert um mehr als 50% gesunken ist)
  • min. 40% Umsatzrückgang nach Ablauf des Geschäftsjahres
  • bis max. EUR 90 Millionen
  • Für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten: Es wird überprüft, ob alle zumutbaren Maßnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen gesetzt
  • Staffelung:

    40 – 60% Einbußen: 25% Zuschuss
    60 – 80 % Einbußen: 50% Zuschuss
    80 –100% Einbußen: 100% Zuschuss
  • Registrierung: 15.04 – 31.12.2020 über den Online Tool des AWS
  • Anträge für das aktuelle Geschäftsjahr erst ab Vorliegen des Jahresabschlusses

Für die Beantragung der Förderung muss ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer den tatsächlichen eingetretenen Umsatzeinbruch und den Betrag der relevanten Fixkosten bestätigen. Diese Informationen wurde von der Wirtschaftskammer Österreich am Freitag kurzfristig mitgeteilt. Wir arbeiten bereits gemeinsam mit der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unter Hochdruck an Informationen zum genauen Ablauf der Prüfung, der Erstellung standardisierter Mustervorlagen für die Bestätigung und werden Sie umgehend dazu informieren.

Bei Fragen, können Sie sich gerne an uns per E-Mail oder Telefon wenden.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

Ihr Simplify Tax Steuerberatung Team